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Hagen
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58095 Hagen
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Die Stadt Hagen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Jörg Dehm.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG: Thomas Bleicher
Webmaster: Michael Kaub
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- Urheberrecht
Sämtliche Urheberrechte an den Seiten der Stadt Hagen stehen ausschließlich der Stadt Hagen zu. Wir haben keine Einwände, wenn Sie Einzelkopien von Seiten oder Teilen davon für Ihren Privatgebrauch fertigen, vorausgesetzt, dass der Urheberrechtshinweis Stadt Hagen erhalten bleibt. Es ist jedoch ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt, Seiten oder Teile davon herunterzuladen, um sie kommerziellen Zwecken zuzuführen.
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Nebenbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Benutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hagen.
Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Hagen
Die Form der Zugangseröffnung für elektronische Kommunikation ist bei Verwaltungsverfahren durch § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (VwVfG NW) und § 36 a Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) geregelt. Für das Privatrecht gilt § 126 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend.
Ab 1. Januar 2010 eröffnet die Stadtverwaltung Hagen den Zugang für elektronisch übermittelte Informationen gemäß der vorgenannten Rechtsvorschriften und im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Regeln. Die Zugangseröffnung gilt ausschließlich für die Stadtverwaltung Hagen einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (Gebäudewirtschaft Hagen, Hagener Betrieb für Informationstechnologie) und nicht für Dritte (z. B. Institutionen auf verlinkten Seiten, Eigengesellschaften, andere Behörden).
Allgemeine Regeln
• Der eröffnete Zugang gilt ausschließlich für via Internet und E-Mail übermittelte Informationen, nicht für die Übermittlung von Datenträgern.
• Bietet der Internetauftritt der Stadt Hagen für ein Anliegen elektronische Formulare oder Kontaktdialoge an, sind diese zu verwenden, da so Ihr Anliegen strukturiert mit begleitenden Hinweisen und verschlüsselt (HTTPS/SSL) übermittelt werden kann. Die angebotenen Formulare können qualifiziert signiert werden. Die Daten werden intern weitergeleitet und ermöglichen so die schnelle und wirtschaftliche Bearbeitung.
• Die Größe von E-Mails inklusive angehängter Dateien darf 20 MB nicht überschreiten.
• An die Stadtverwaltung Hagen gesandte E-Mails, deren eigentlicher Inhalt erst durch Verwendung eines beinhalteten Links heruntergeladen würde, können nicht bearbeitet werden.
• E-Mails mit kommerzieller, werbender Absicht (sog. SPAM) werden automatisiert herausgefiltert und vernichtet.
• An die Stadtverwaltung Hagen gesandte E-Mails dürfen keine Inhalte/Anhänge besitzen, die nach der Empfehlung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) als unsicher gelten. Dies sind Dateien der folgenden Typen/Dateiendungen:
– com; exe; bat (ausführbare Programme),
– .vbs; .wav; .eml; .-scr; .cmd; .pif; dll; folder; vbe; .js; jse; shs; shb; chm; wsh; (wegen Programmcode-Inhalten),
– do*; xl* ;zip (wenn aktive Makros im Dokument integriert sind).
Zuleitungen und Zusendungen, die den hier genannten Zugangsvor-aussetzungen zuwiderlaufen, werden aus sicherheitstechnischen Gründen grundsätzlich vor Zugang in ein Postfach und automatisiert vernichtet. Eine Benachrichtigung über die Vernichtung kann aus technischen Gründen nicht erfolgen.
• Anhänge in E-Mails dürfen nur Dateien der folgend genannten Typen enthalten:
ZIP Diese Dateien werden nur akzeptiert wenn ohne Passwortschutz und nicht selbstextrahierend. Der Inhalt muss ebenfalls den hier genannten Vorgaben entsprechen.
PDF (Portable Document Format) – Adobe ab Version 4.0
JPG, JPEG (Joint Photographic Experts Group)
GIF (Graphics Interchange Format)
TIF (Tagged Image Format)
E-Mail-Anhänge mit Formaten, die von den oben genannten abweichen, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit der empfangenden Stelle akzeptiert.
• Grundsätzlich gelten keine inhaltlichen Einschränkungen. Ausgenommen ist die Annahme elektronischer Angebote auf Ausschreibungen der Stadt Hagen.
• Erst mit der Eingangsbestätigung durch die Stadtverwaltung kann von einer tatsächlichen Zuleitung ausgegangen werden.
• Zur Sicherheit Ihrer Daten können Sie Ihre E-Mails verschlüsselt (Verfahren S/Mime) senden. Bitte verwenden Sie den unter folgendem
[Link] hinterlegten öffentlichen Schlüssel der Stadt Hagen.
• Einige Dienste des Portals der Stadt Hagen stehen nachts und gelegentlich am Wochenende wegen Wartungsarbeiten und Datensicherung nicht zur Verfügung.
Regeln für nicht rechtsverbindlichen Datenverkehr
Nicht rechtsverbindlich sind elektronisch zugesandte Informationen, bei denen die Identität und ggf. Willenserklärung des Absenders nicht rechtswirksam sicher gestellt werden kann. Bitte verwenden Sie für den Informationsversand die Direktkontakt-Dialoge oder elektronische Formulare der Ämter.
Regeln für rechtsverbindlichen Datenverkehr
Rechtsverbindlichkeit in elektronischen Dokumenten (und damit Gleichstellung mit papierschriftlichen Dokumenten) wird durch Beifügen einer qualifizierten elektronischen Signatur hergestellt (§ 3 a VwVfg i. V. m. Signaturgesetz). Die Stadt Hagen verarbeitet Signaturen der von der
[Bundesnetzagentur] zugelassenen Trustcenter. Signaturen nicht zugelassener Trustcenter können nicht akzeptiert werden, eine solche Mail und deren Dokument-Anhänge widersprechen den hier aufgeführten Regelungen und werden als nicht rechtsverbindlicher Datenverkehr gewertet.
Rechtsverbindlich signierte E-Mails sind ausschließlich an die Adresse stadtverwaltung@stadt-hagen.de zu senden, wenn nicht die angebotenen Direktkontakt-Dialoge genutzt werden.
Sollten Sie Fragen zum Versand von E-Mails an die Stadtverwaltung Hagen haben, verwenden Sie bitte das
[Direktkontakt-Formular] des HABIT (Hagener Betrieb für Informationstechnologie).