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Luft & Lärm

Luftreinhalteplan
Im September 2002 sind mit den neuen Vorschriften zur Luftreinhaltung die Luftqualitätsrichtlinien der EU in deutsches Recht umgesetzt worden. Damit gelten neue und schärfere Grenzwerte u.a. für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10). Die Einhaltung der Grenzwerte ist im Rahmen von Luftreinhalte- bzw. Aktionsplänen, die Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftschadstoffen vorsehen, sicherzustellen. Aufgrund hoher Verkehrsbelastungen und hoher gemessener Schadstoffkonzentrationen, insbesondere für Stickstoffdioxid und Feinstaub besteht in Hagen dringender Handlungsbedarf. In der Zeit vom 1. - 29. August 2005 wird der aktuelle Luftreinhalteplan / Aktionsplan öffentlich ausgelegt.


Lärmminderungsplanung
Das Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet in § 47a die Kommunen, für Wohngebiete Lärmminderungspläne aufzustellen, wenn in den Wohngebieten nicht nur vorübergehend schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind und die Beseitigung oder Verminderung der schädlichen Umwelteinwirkungen ein abgestimmtes Vorgehen gegen verschiedenartige Lärmquellen erfordert.


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