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Luft & Stadtklima

Einrichtung einer Umweltzone
Aufgrund der anhaltend hohen Stickstoffdioxidbelastung im Stadtgebiet hat der Rat der Stadt am 14. Juli 2011 die Einrichtung einer Umweltzone in Hagen zum 1. Januar 2012 beschlossen. Dabei soll die Plaketten-Regelung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet, Teilplan Ost übernommen werden. Bereits ab 2012 gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Umweltplakette, für Kfz mit roter Plakette gilt das Verbot ab Januar 2013 und ab dem dem 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette in die Umweltzone einfahren.


Die Umweltzone wird die Innenstadt sowie Eckesey und Altenhagen bis zur Fuhrparkbrücke umfassen. Darüber hinaus liegen der gesamte Bereich Ischeland, der Loxbaum und das Hochschulviertel bis zur Feithstraße in der Umweltzone. Des Weiteren umfasst die Umweltzone weite Teile von Eppenhausen, Remberg, Oberhagen sowie Eilpe bis zur Selbecker Straße und Wehringhausen bis zur Rehstraße innerhalb der Umweltzone. [ Karte der Umweltzone]


Die Ausnahmeregelungen von Verkehrsverboten wurden in Nordrhein-Westfalen durch einen Erlass einheitlich geregelt. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Wohnmobile oder in wirtschaftlichen Härtefällen. Für Unternehmen, die mehr als ein Fahrzeug einsetzen, enthält der Erlass die sogenannte Fuhrparkregelung. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Erlass [ Ausnahmekatalog NRW].


Die erforderlichen Plaketten sind bei der KFZ-Zulassungsbehörde in Hohenlimburg sowie den zuständigen Stellen für Abgassonderuntersuchungen (ASU) und Hauptuntersuchungen (HU) für 5 Euro käuflich zu erwerben, Internetkauf 7 Euro. [ Feinstaubplakette erwerben]


[weitere Informationen]