Die Arbeit der Unteren Landschaftsbehörde im Umweltamt der Stadt Hagen.
Landschaftsplan
Mit dem am 10.09.1994 in Kraft getretenen Landschaftsplan der Stadt Hagen sollen Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im Außenbereich der Stadt sichergestellt werden. Dies geschieht insbesondere über die Einrichtung von Naturschutzgebieten, schützenswerten Landschaftsbestandteilen und Landschaftsschutzgebieten sowie durch die Ausweisung von Naturdenkmalen.
Landschaftswacht / Landschaftsbeirat
Diese Einrichtungen des ehrenamtlichen Naturschutzes beraten die Untere Landschaftsbehörde und informieren über Vorgänge in der freien Landschaft. Als Mittler sind sie bei der Aufklärung der Bevölkerung über Belange des Umwelt- und Naturschutzes behilflich. Im Landschaftsbeirat sind neben den Naturschutz- und Heimatverbänden auch Nutzergruppen wie Forst- und Landwirte vertreten.
Eingriffsregelung
Das Feststellen von erheblichen oder nachhaltigen Veränderungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft und das Festlegen von Vermeidungs-, Verminderungs- sowie von notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind eine zentrale Aufgabe der unteren Landschaftsbehörde. Nach dem "Verursacherprinzip" hat ein Bauwilliger den Nachweis der Unvermeidbarkeit seines Vorhabens zu führen und eigene Vorschläge über Ausgleich und Ersatz zu machen. Diese werden in einem Bescheid / einer Genehmigung festgeschrieben, erfasst und vor Ort kontrolliert.
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