Pflanzen & Tiere
Artenschutz für heimische Tiere und Pflanzen
Die Aufgaben des Artenschutzes dienen dem Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlich und historisch gewachsenen Vielfalt. Der Artenschutz umfasst den Schutz wildlebender Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, den Schutz vor Beeinträchtigungen durch menschlichen Zugriff, die Ansiedlung von verdrängten Tieren und Pflanzen, den Schutz von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten und die Ahndung von Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften. Zu weiteren Aufgaben zählen auch die Genehmigung und Kontrolle von Tiergehegen und die Beratung bei verletzt aufgefundenen und pflegebedürftigen Wildtieren.
Aus den Aufgaben des Washingtoner Artenschutzübereinkommens werden besonders geschützte Pflanzenarten aus aller Welt im Handel kontrolliert. Selbstverständlich berät die untere Landschaftsbehörde Schulen, Verbände und interessierte Bürger und gibt regelmäßig Informationen an die Öffentlichkeit heraus.
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