Stadtpolitik
Nach Paragraph 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. In freier Selbstverwaltung fördern sie durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe das Wohl der Einwohner und Einwohnerinnen. Der Rat und der Oberbürgermeister vertreten die Bürgerschaft. Sie werden alle fünf Jahre gewählt. Dabei haben die Ratsmitglieder ein freies Mandat. Sie sind nur dem Gesetz sowie ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
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