Steuersätze
| - | 15% vom Einspielergebnis für Geldspielapparate in Spielhallen |
| - | 11% vom Einspielergebnis für Geldspielapparate an sonstigen Aufstellorten |
Das Einspielergebnis ist die "Bruttokasse" des jeweiligen Apparates.
Fälligkeit
Mit Abgabe der Steueranmeldung, spätestens zum letzten Werktag des auf den Abrechnungszeitraum (=Anmeldezeitraum) folgenden Kalendermonats.