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Fachbereich Finanzen und Controlling

Vergnügungssteuer - Geldspielgeräte
Veranlagung zur Vergnügungssteuer von Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen und an sonstigen Aufstellungsplätzen
 
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Finanzen und Controlling, Bereich Steuern,
Sachgruppe Gewerbe- und Vergnügungssteuer
Rathaus I, Verwaltungshochhaus, 13. Etage
Rathausstr. 11
58095 Hagen

Ansprechpartnerin: Frau Febrow, Zi. 1322
Telefon: 02331 207-2699
Telefax: 02331 207-2060
 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Freitag08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
-  Aufstellerlaubnis des Ordnungsamtes bei Apparaten in Spielhallen (Geeignetheit)
-  An- und Abmeldung der Apparate bei der Stadtkämmerei/Abteilung Steuern nach behördlichem Vordruck
-  Monatliche Steueranmeldung nach behördlichem Vordruck bis zum 20. Kalendertag des Folgemonats bei der Stadtkämmerei/Abteilung Steuern
 
Steuersätze
-  15% vom Einspielergebnis für Geldspielapparate in Spielhallen
-  11% vom Einspielergebnis für Geldspielapparate an sonstigen Aufstellorten
Das Einspielergebnis ist die "Bruttokasse" des jeweiligen Apparates.
Fälligkeit
Mit Abgabe der Steueranmeldung, spätestens zum letzten Werktag des auf den Abrechnungszeitraum (=Anmeldezeitraum) folgenden Kalendermonats.