Stadtpläne   Hagen A-Z   Suchen   Kontakt   Warenkorb   Anmelden
Leben in Hagen Tourismus Kultur & Bildung Wirtschaft Politik & Verwaltung Marktplatz


Fachbereich Finanzen und Controlling

Gewerbesteuer
Veranlagung
(auch Stundung, Erlass)
 
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Finanzen und Controlling, Bereich Steuern,
Sachgruppe Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer
Rathaus I, Verwaltungshochhaus, 13. Etage
Rathausstr. 11
58095 Hagen

Ansprechpartner: Frau Grünegras, Zi. 1314
Telefon: 02331 207-2678
Telefax: 02331 207-2060

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Freitag08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Stehender Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte im Stadtgebiet der Stadt Hagen
 
Besonderheiten / Befreiungen
Die Gewerbebetriebe sind unaufgefordert beim Ordnungsamt der Stadt Hagen an-, ab- oder umzumelden. Durchschriften dieser Anzeigen erhalten u.a. das Finanzamt Hagen und der Bereich Steuern bei der Stadt Hagen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewerbesteuererklärung ist beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt ermittelt nach dieser Steuererklärung den Gewerbesteuermessbetrag und teilt diesen per Messbetragsbescheid der Stadt Hagen mit.
Aufgrund des Messbetragsbescheides setzt die Stadt Hagen die Gewerbesteuer der Höhe nach fest und verfügt den Gewerbesteuer-Heranziehungsbescheid.
Die Gewerbesteuer wird berechnet durch Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem von der Gemeinde zu bestimmenden Hebesatz (ab 2011 beträgt dieser 490%).

Von der Gewerbesteuer befreit sind die in § 3 Gewerbesteuergesetz genannten Gewerbebetriebe.