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Fachbereich Finanzen und Controlling

Vergnügungssteuer - Unterhalter
Veranlagung zur Vergnügungssteuer von Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen und an sonstigen Aufstellplätzen sowie von Internetgeräten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
 
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Finanzen und Controlling, Bereich Steuern,
Sachgruppe Gewerbe- und Vergnügungssteuer
Rathaus I, Verwaltungshochhaus, 13. Etage
Rathausstr. 11
58095 Hagen

Ansprechpartnerin: Frau Febrow, Zi. 1322
Telefon: 02331 207-2699
Telefax: 02331 207-2060

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Freitag08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
An- und Abmeldung der Apparate in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bei der Stadt Hagen.
 
Steuersätze

-  50,-€ je Apparat und angefangenem Monat in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
-  30,-€ je Apparat und angefangenem Monat in Gastwirtschaften und an sonstigen Aufstellorten
-  20,-€ je Bildschirmeinheit bei Internetgeräten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen

Fälligkeit:
Zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Kalenderjahres als Quartalszahlung.
 
Besonderheiten / Befreiungen

Befreiungen:
Das Halten von Apparaten im Rahmen von Volksbelustigungen, Jahrmärkten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen.
Das Halten von Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten im Rahmen der o.a. Veranstaltungen ist ordnungsbehördlich untersagt.
"Billard" und "Dart" unterliegen nicht der Vergnügungssteuerpflicht.