Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Die Wohnraumförderung
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Die Eigentumsförderung
Zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen stellt das Land NRW bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Finanzierungshilfen in Form von Darlehen zur Verfügung.
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Die Förderung des Mietwohnungsbaus
Für den Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen stellt das Land NRW Finanzierungshilfen in Form von Darlehen zur Verfügung.
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Förderung von Maßnahmen im Wohnungsbestand
Das Land NRW fördert mit zinsgünstigen Darlehen bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
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