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Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte

Wohnraumvermittlung und Wohnberechtigungsscheine (WBS)

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WeissesWohnhaus
Auf Wohnungssuche?

Der Wohnungsmarkt ist heute nicht mehr so angespannt wie noch vor einigen Jahren. Gleichwohl ist es unter Umständen immer noch schwierig, eine günstige und/oder eine den verschiedenen persönlichen Bedürfnissen entsprechende Wohnung zu finden.


Besonders Familien mit Kindern, Alleinerziehende, schwangere Frauen, junge Ehepaare, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und auch Bezieher von öffentlichen Hilfeleistungen wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe finden auf dem freien Wohnungsmarkt oftmals nur schwer eine Wohnung, die sie selbst finanzieren können. Aber auch Haushalte mit Arbeitseinkommen stehen zunehmend vor der Notwendigkeit, in eine preisgünstigere Wohnung wechseln zu müssen.


Wie ist Ihre Bedarfslage?

Vermehrt entwickelt sich in unserer älter werdenden Gesellschaft der Bedarf nach einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen dieser Lebensphase angepasst ist.


Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, die unter Umständen auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, benötigen eine Wohnung, die es ermöglicht, möglichst lange und selbstständig dort wohnen bleiben zu können (senioren- und behindertengerechte Wohnungen).


Im öffentlich-geförderten Wohnungsbau sind barrierefrei oder zumindest barrierearme Wohnungen, die ohne große Mühen erreicht werden können und über keine oder nur wenige Stufen und Schwellen verfügen, eine bodengleiche Dusche sowie ausreichende Türbreiten und Bewegungsflächen auch für einen Rollstuhl haben, schon seit längerem Standard. Im Bedarfsfall kann auch eine Wohnung im Rahmen des sogenannten "Betreuten Wohnens" von Vorteil sein.


Wie funktioniert die Wohnungsvermittlung?

Eine erfolgreiche Wohnungsvermittlung setzt zunächst voraus, dass uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu Lage, Größe, Ausstattung und Miethöhe bekannt sind. Einzelheiten hierzu werden durch den Fragebogen zur Wohnungsvermittlung festgestellt und hier vorgemerkt. Voraussetzung ist ferner eine Einkommensprüfung im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ( Antrag auf Wohnberechtigungsschein).


Den Wohnberechtigungsschein können Sie zunächst formlos mit der Vormerkung für die Vermittlung einer Wohnung verbinden. Ggf. noch erforderliche Unterlagen werden dann von hier angefordert.


Soweit vorhanden erhalten Sie nach Ihrer Vormerkung dann von hier geeignete Wohnungsangebote. Unabhängig davon können Sie sich auch selbst für Wohnungen bewerben, die derzeit frei sind oder in Kürze frei werden. Weiter unten haben wir die aktuellen Angebote aus den verschiedenen Stadtbezirken zu Ihrer Information zusammengestellt.


Wenn Sie nähere Angaben zu einer Wohnung und die Vermieteradresse benötigen oder ein allgemeines Beratungsgespräch wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Ressort Wohnen
Rathausstr. 11
58095 Hagen

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag14:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Ansprechpartner
  • Frau Kleinemeier, Telefon 02331 207-2666
 
Formulare und Merkblätter
 
Broschüren & Sonstiges
 
externe Linksammlung
   

Gebühren
Das Ressort Wohnen erhebt für seine Tätigkeit im Rahmen der Wohnraumversorgung keine Gebühr.