Zuschüsse für Bauprojekte
Größere Neubauvorhaben sind im Regelfall nur mit einer Kostenbeteiligung von weiteren Finanzierungsträgern realisierungsfähig. Dementsprechend halten die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und das Land NRW ein Förderangebot an die Gemeinden vor, das im wesentlichen in Zweckzuweisungen besteht.
In der Vergabestelle Bauprojekte werden die zuwendungsrechtlichen Verfahren mit den zuständigen Bewilligungsbehörden in den Förderbereichen Stadterneuerung, Denkmalpflege, Kleingärten, Wasserbau und Sonderprojekte bearbeitet.
Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie im
Telefonverzeichnis.