Hagener Schiedspersonen
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen in Hagen folgende Schiedsfrauen und Schiedsmänner ( Schiedspersonen ) ehrenamtlich wahr:
Bezirk 1: Frau Betzing, Elisabeth; Lützowstr. 54, 58095 Hagen, Tel. 02331 6953195; 0160 2033133
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 2
Bezirk 2: Herr Vaupel, Hans-Jochen, Am Sportpark 2, 58097 Hagen, Tel. 02331 83237
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 5
Bezirk 3: Herr Piotrowski, Siegfried; Schultenhardtstr. 27, 58093 Hagen, Tel. 02331 51559und 0179 8679069
e-mail:
piotrowski@piotrowski.de
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 8
Bezirk 4: Frau Stenzel, Sarah, Sternstr. 14 a, 58089 Hagen, Tel. 02331 183991
e-mail:
stenzel@roigk.de
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 9
Bezirk 5: Herr Erdtmann, Michael; Vorhaller Str. 14, 58089 Hagen, Tel. 0177 6463047
e-mail:
schiedsmann@hagen-vorhalle.de
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 2
Bezirk 6: Herr Köhler, Bernd ; Im Wiedenbusch 7, 58097 Hagen, Tel. 02331 57878
e-mail:
ibkoehler@aol.com
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 7
Bezirk 7: Herr Theimann, Uwe; Kaiserstr. 41, 58119 Hagen, Tel. 02334 9207700
e-mail:
uwe.theimann@t-online.de
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 6
Bezirk 8: Herr Hiermer, Hans Werner; An der Spechtert 1, 58091 Hagen, Tel. 02337 911951
e-mail:
G.Hiermer@t-online.de
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 3
Bezirk 9: Herr Huschka, Hans-Jürgen, Augustastr. 93, 58089 Hagen, Tel. 02331 332024 oder 0179 4947581; Amtsraum: Markanaheim Haspe, Markanaplatz 1, 58135 Hagen, Termine nach tel. Vereinbarung;
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 4
Zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.
Um festzustellen, welche Straßen den einzelnen Schiedsamtsbezirken zugeordnet sind, wählen Sie bitte den Link "
Schiedsamtsbezirke".
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
In Hagen finden die Schlichtungsverhandlungen in der Regel in der Wohnung der zuständigen Schiedsperson statt.
Die Aufgaben einer Schiedsperson umfassen Fälle von
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- leichte Körperverletzung sowie fahrlässige Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind und
- Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Bei den oben genannten Streitigkeiten darf - wenn Antragsteller und Antragsgegner ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder eine Niederlassung in demselben Landgerichtsbezirk haben - erst dann Klage vor einem Gericht erhoben werden, wenn vorher bereits vor dem Schiedsamt oder einer anderen Gütestelle ein Schlichtungsverfahren ohne Erfolg durchgeführt wurde ( sog. außergerichtliche Streitschlichtung ).
Den Parteien wird in einem solchen Fall eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt.