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Rechtsamt

Amt und Aufgaben der Schiedsperson
Amt und Aufgaben der Schiedsperson
 
Hagener Schiedspersonen
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen in Hagen folgende Schiedsfrauen und Schiedsmänner ( Schiedspersonen ) ehrenamtlich wahr:

Bezirk 1: Frau Betzing, Elisabeth; Lützowstr. 54, 58095 Hagen, Tel. 02331 6953195; 0160 2033133
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 2

Bezirk 2: Herr Vaupel, Hans-Jochen, Am Sportpark 2, 58097 Hagen, Tel. 02331 83237
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 5

Bezirk 3: Herr Piotrowski, Siegfried; Schultenhardtstr. 27, 58093 Hagen, Tel. 02331 51559und 0179 8679069
e-mail: piotrowski@piotrowski.de
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 8

Bezirk 4: Frau Stenzel, Sarah, Sternstr. 14 a, 58089 Hagen, Tel. 02331 183991
e-mail: stenzel@roigk.de
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 9

Bezirk 5: Herr Erdtmann, Michael; Vorhaller Str. 14, 58089 Hagen, Tel. 0177 6463047
e-mail: schiedsmann@hagen-vorhalle.de
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 2

Bezirk 6: Herr Köhler, Bernd ; Im Wiedenbusch 7, 58097 Hagen, Tel. 02331 57878
e-mail: ibkoehler@aol.com
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 7

Bezirk 7: Herr Theimann, Uwe; Kaiserstr. 41, 58119 Hagen, Tel. 02334 9207700
e-mail: uwe.theimann@t-online.de
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 6

Bezirk 8: Herr Hiermer, Hans Werner; An der Spechtert 1, 58091 Hagen, Tel. 02337 911951
e-mail: G.Hiermer@t-online.de
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 3

Bezirk 9: Herr Huschka, Hans-Jürgen, Augustastr. 93, 58089 Hagen, Tel. 02331 332024 oder 0179 4947581; Amtsraum: Markanaheim Haspe, Markanaplatz 1, 58135 Hagen, Termine nach tel. Vereinbarung;
Stellvertretung durch Schiedsperson des Bezirks 4

Zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.
Um festzustellen, welche Straßen den einzelnen Schiedsamtsbezirken zugeordnet sind, wählen Sie bitte den Link " Schiedsamtsbezirke".
 
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
In Hagen finden die Schlichtungsverhandlungen in der Regel in der Wohnung der zuständigen Schiedsperson statt.

Die Aufgaben einer Schiedsperson umfassen Fälle von
  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • leichte Körperverletzung sowie fahrlässige Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind und
  • Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Bei den oben genannten Streitigkeiten darf - wenn Antragsteller und Antragsgegner ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder eine Niederlassung in demselben Landgerichtsbezirk haben - erst dann Klage vor einem Gericht erhoben werden, wenn vorher bereits vor dem Schiedsamt oder einer anderen Gütestelle ein Schlichtungsverfahren ohne Erfolg durchgeführt wurde ( sog. außergerichtliche Streitschlichtung ).
Den Parteien wird in einem solchen Fall eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt.
 
Gebühren
Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 10,- € bzw. bei Abschluss eines Vergleichs 25,- €. Unter besonderen Umständen kann die Gebühr bis auf 40 € erhöht werden.
Hinzu kommen die Auslagen der Schiedsperson u.a. für Porto, Dolmetscher und Schreibauslagen.
 
Broschüren & Sonstiges