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Bürgerämter, Zentrales Bürgeramt

Abmeldung
Abmeldung von Hagener Einwohnern (Aufgabe des Wohnsitzes innerhalb von Deutschland)
 
Standort & Erreichbarkeit
Zentrales Bürgeramt - Bürgerservice Mitte
Rathausstraße 11
58095 Hagen

Tel.: 02331 207- 5777

 
Öffnungszeiten
Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Samstag09:30 - 12:30 Uhr
Sonntaggeschlossen
Bürgeramt Boele
Schwerter Str. 168
58099 Hagen

Tel.: 02331 207- 4400

 
Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen
Bürgeramt Eilpe
Eilper Str. 62, 1.OG
58091 Hagen

Tel.: 02331 207- 4403

 
Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen
Bürgeramt Haspe
Hüttenplatz 67
58135 Hagen

Tel.: 02331 207- 4401

 
Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen
Bürgeramt Hohenlimburg
Freiheitsstraße 3
58119 Hagen

Tel.: 02331 207- 4402

 
Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen
Bürgeramt Vorhalle
Stadtteilhaus, Vorhaller Str. 36
58089 Hagen

Tel.: 02331 207- 4411

 
Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstaggeschlossen
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Formulare und Merkblätter
 
Broschüren & Sonstiges
 
externe Linksammlung
   


Beschreibung
Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach dem Wegzug aus Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.

 
Notwendige Unterlagen
Ein ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular muss eingereicht bzw. mitgebracht werden.

 
Gebühren
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
 
Besonderheiten / Befreiungen
Meldepflichtig für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist derjenige, in dessen Wohnung der Jugendliche einzieht. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.


Der Meldepflichtige muß nicht persönlich vorsprechen. Das Abmeldeformular kann vom Meldepflichtigen zugeschickt werden.


Bestand für die aufgegebene Wohnung keine Meldepflicht, entfällt auch die Abmeldepflicht.