Beschreibung
Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach dem Wegzug aus Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.
Notwendige Unterlagen
Ein ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular muss eingereicht bzw. mitgebracht werden.
Besonderheiten / Befreiungen
Meldepflichtig für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist derjenige, in dessen Wohnung der Jugendliche einzieht. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Der Meldepflichtige muß nicht persönlich vorsprechen. Das Abmeldeformular kann vom Meldepflichtigen zugeschickt werden.
Bestand für die aufgegebene Wohnung keine Meldepflicht, entfällt auch die Abmeldepflicht.