Personalausweis
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, es sei denn, sie haben einen gültigen Reisepass.
Seit dem 01.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID).
Mit der im neuen Dokument integrierten eID-Funktion können sich Bürgerinnen und Bürger künftig im Internet einfach und verlässlich ausweisen.
Ein Informations- und Serviceportal gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung des neuen Personalausweises und zum Schutz der persönlichen Daten. Bitte informieren Sie sich auf folgenden Internetseiten:
Personalausweisportal
Bundesministerium des Inneren
Gebühren (ab 01.11.2010)
| - | 28,80 € für den endgültigen Personalausweis |
| - | 22,80 € für den endgültigen Personalausweis (für Personen unter 24 Jahren) |
| - | 10,00 € für den vorläufiger Personalausweis |
Die Fertigungsdauer des Personalausweises beträgt bei der Bundesdruckerei GmbH ca. 4 bis 6 Wochen. In eiligen Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist für höchstens drei Monate gültig. Gleichzeitg ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.
Besonderheiten
Die Gültigkeit von Personalausweisen kann nicht verlängert werden. Es ist grundsätzlich ein neuer Antrag notwendig.
Auch für Kinder kann bereits ein Personalausweis ausgestellt werden. Die Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein.