Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Feuerwerksartikelkauf
Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für den Kauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II in der Zeit vom 1.1. bis 28.12. incl. der Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Abbrennen in der Zeit vom 2.1. bis 30.12.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Der Antrag wird aus ordnungsbehördlicher Sicht beurteilt. Die Bearbeitunsdauer beträgt ca. 1 Woche.
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.