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Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

Feuerwerksartikelkauf
Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für den Kauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II in der Zeit vom 1.1. bis 28.12. incl. der Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Abbrennen in der Zeit vom 2.1. bis 30.12.


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
  • Formloser Antrag.
Der Antrag wird aus ordnungsbehördlicher Sicht beurteilt. Die Bearbeitunsdauer beträgt ca. 1 Woche.

Gebühren
  • 50 Euro

Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.

 
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Böhmerstr. 1, 2. Etage,
Zentraler Außendienst

Telefon: 02331 207-4883
Telefax: 02331 207-2747

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag14:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen