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Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

Einhaltung der Gebietsordnung/Ordnungspartnerschaft (OPA)
Einhaltung der Gebietsordnung/OPA
 

Ordnungspartnerschaft
Die im Rahmen der Ordnungspartnerschaft eingesetzten Mitarbeiter (OPA-Kräfte) nehmen Außendienstaufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahr. Ihre Befugnisse erstrecken sich auf die Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit. Die Aufgabenbereiche umfassen ein breites Spektrum mit sehr unterschiedlichen Regelungsfeldern (z.B. Überwachung der Regelungen der städt. Gebietsordnung, der Straßenreinigungssatzung, der Abfallsatzung, der Sondernutzungssatzung, des Ordnungswidrigkeitengesetzes, des Landeshundegesetzes).


Die Mitarbeiter können ordnungsrechtliche Maßnahmen anordnen und durchsetzen. Sie sind mit hoheitsrechtlichen Befugnissen ausgestattet und können Ordnungsverstöße bei festgestellten ordnungswidrigen Zuständen z.B. durch Erhebung von Verwarnungsgeldern vor Ort ahnden s. Verwarngeldkatalog. Die OPA-Kräfte haben im Grunde dieselben Befugnisse wie ein Polizeibeamter, außer z.B. der Waffengewalt und der Möglichkeit des Eingriffs in den fließenden Verkehr. Sie sind mit Dienst-Handys ausgestattet, so dass bei Bedarf in aktuelle Geschehensabläufe sofort eingegriffen werden kann. Die Einsätze werden vom Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen koordiniert und gesteuert.


Ausgangsposition und Ziel der OPA ist es, einerseits das Sicherheitsgefühl der Bürger in städtischen Problembereichen durch regelmäßige Präsens von Mitarbeitern der Stadt und von Polizeibeamten zu stärken, andererseits aber auch konsequent vor Ort auf Rechtsverstöße zu reagieren. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass durch das gemeinsame Auftreten von Beamten der Polizei und der Ordnungsbehörde eine Akzeptanz erreicht wird, die nicht nur das subjektive Sicherheitsempfinden des Einzelnen stärkt, sondern auch -unbestritten- die objektive Sicherheitslage beeinflusst (Akzeptanz durch Präsens).


Die OPA-Kräfte sind in erkennbarer Kleidung, d.h. in blauer Uniform mit auf der Kleidung angebrachtem Stadtwappen, im Schichtdienst - auch am Wochenende - unterwegs. Durch die erkennbare Kleidung wird die Präsens der Ordnungsbehörde in der Öffentlichkeit, neben den uniformierten Polizeibeamten, deutlich dokumentiert.


Die OPA-Kräfte haben vorrangig die Aufgabe, für die Einhaltung der städtischen Gebietsordnung und anderer relevanter Regelungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Sorge zu tragen. Insbesondere auf das ordnungsgemäße Verhalten von Personen oder Personengruppen im öffentlichen Straßenraum, zu denen u.a. illegale Abfallentsorger, "Kippen-Schnipper", Taubenfütterer, uneinsichtige Hundehalter, wilde Händler, Gehwegverschmutzer, die allgemeine öffentliche Ordnung störende Zeitgenossen (z.B. lärmende, pöbelnde oder aggressiv bettelnde Personen) sowie öffentliche Trinker zählen, wird hin-bzw. eingewirkt. Neben der Polizei sind in der OPA auch andere städtische und öffentliche Verwaltungen eingebunden, wie z.B. der HEB, die HVG, die Schulen, Gerichte und Staatsanwaltschaft, Bundespolizei und Zollverwaltung, sowie die Politik über die Bezirksvertretungen und Interessenvertretungen von Einzelhändlern und Verbänden.


Gebietsordnung:
Insgesamt sind in der Gebietsordnung folgende Tatbestände behandelt:
Erlaubniserteilung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich der geltenden Gebietsordnung (Benutzung, Schutz und Reinhaltung der Straßen und Anlagen, Reinhaltung der Umgebung der Imbißbetriebe, Tierhaltung, Schutz der Nachtruhe, Plakatierung, Taubenfütterung, Kleintierschlachtung, Grundstücksbeschilderung, gefährliche Gegenstände, Betrieb von Motorsägen, Mitführung von Fackeln, frischer Anstrich, Werbung und Gewerbetätigkeit, Handels- und Gewerbeausübung, Aufstellen von Schaubuden und Wohnwagen, Sprechdarbietungen und artistische Veranstaltungen, Abfallabfuhr und -behälter, Sperr- und Sammelgut, Reinigen und Waschen von Kraftfahrzeugen, Trunkenheit)



Städtische Mitarbeiter OPA (mit Ausbildungskraft)

Mobile Sicherheits- und Servicezentrale von Ordnungsamt und Polizei
Stadtrecht
 
Broschüren & Sonstiges

Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Böhmerstr. 1
Zentraler Außendienst

Telefon: 02331 207-4859
Telefax: 02331 207-2747

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag14:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen