Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Gefahrenstellenbeseitigung
Beseitigung von Gefahrenstellen, soweit keine andere Stelle zuständig ist, wie z.B.
Untere Jagdbehörde, Untere Fischereibehörde, Untere Landschaftsbehörde, Untere Bauaufsichtsbehörde, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Veterinäramt etc.