Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Ausnahmeerlaubnis Landesimmissionsschutzgesetz
Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (außer Gaststätten und Gewerbebetriebe) für besondere Veranstaltungen (z.B. Sommerfest)
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Formloser Antrag (was, wann, wo)
- Beurteilung des Veranstaltungsortes aus ordnungsbehördlicher Sicht unter Berücksichtigung der Regelungen des Landesimmissionsschutzgesetzes.
Es wird darum gebeten, den Antrag spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.