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Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

 
Ausnahmeerlaubnis Landesimmissionsschutzgesetz

Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (außer Gaststätten und Gewerbebetriebe) für besondere Veranstaltungen (z.B. Sommerfest)


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
  • Formloser Antrag (was, wann, wo)
  • Beurteilung des Veranstaltungsortes aus ordnungsbehördlicher Sicht unter Berücksichtigung der Regelungen des Landesimmissionsschutzgesetzes.
Es wird darum gebeten, den Antrag spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

Gebühren
  • 10 EUR bis 325 EUR

Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.

 
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Böhmerstr. 1, 2. Etage,
Zentraler Außendienst

Telefon: 02331 207-4883
Telefax: 02331 207-2747

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag14:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen