Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Unterbringung nach PsychKG
Unterbringung und Freiheitsentziehung nach dem PsychKG.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Eine unfreiwillige Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten ist eine Freiheitsentziehung. Diese wird grundsätzlich von dem zuständigen Amtsgericht angeordnet. Sie setzt einen Antrag der zuständigen Stelle voraus. Dieser Antrag kann bei Vorliegen eines entsprechenden fachärztlichen Gutachtens gestellt werden. Bei vorliegen von Gefahr im Verzuge kann die örtliche Ordungsbehörde die Zwangseinweisung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung, die jedoch unverzüglich nachzuholen ist, vornehmen. In der Regel meldet die Polizei/Feuerwehr Bürger, die zu ihrem Schutz in ein Krankenhaus zwangseingewiesen werden müssen. Auch der sozialpsychatrische Dienst beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen meldet Bürger, die zu ihrem Schutz eingewiesen werden müssen. Einweisungsklinik für Hagen ist die geschlossene Abteilung im Johannes-Hospital in Boele
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.