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Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

Allgemeines zur Fahrerlaubnisbehörde
 
Beschreibung

  • Erteilung, Erweiterung, Verlängerung von allg. Fahrerlaubnissen
  • Umtausch in EU-Führerscheine
  • Ersatzausfertigungen
  • Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung
  • Internationale Führerscheine
  • Umschreibung ausländischer Führerscheine
  • Umschreibung von Sonderführerscheinen (Dienstfahrerlaubnisse)
  • Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
  • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
  • Fahrerkarte
  • Fahrschul- und Fahrlehrerangelegenheiten
 
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Zuständig für die Erteilung von Fahrerlaubnissen ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes. Der Antragsteller muss persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und sich immer ausweisen können (Pass / Personalausweis / ggf. Resieausweis bei ausl. Mitbürgern). Der Antrag kann auch nach Identitätsprüfung durch die ausbildende Fahrschule eingereicht werden. Auf formlosen Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde bei Vorliegen eines berechtigten Grundes der Bearbeitung durch eine andere Fahrerlaubnisbehörde zustimmen.

 
Gebühren
Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 26.06.1970 (BGBl. 1 S. 865) in der z. Z. gültigen Fassung.


Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
 
Zuständigkeiten
Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten:

Zi.-Nr.: B 238
Herr Mertens Sachgruppenleitung
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Sperre, Versagung oder Verzicht
  • Eignungsüberprüfung und Entziehung bei ausl. EU-Fahrerlaubnissen
  • Ortskundeprüfungen bei Personenbeförderungsscheinen
Telefon: 02331 / 207-2244

Zi.-Nr.: B 239
Frau Kanitz: stellv. Sachgruppenleitung
  • Eignungsüberprüfung Alkohol / BTM, gesundheitliche Mängel
  • Entziehung von Fahrerlaubnissen
  • Ausnahmen vom Mindestalter
  • Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
Telefon: 02331 / 207-2253
Teilzeit: nur MO und DO

Zi.-Nr.: B 240
Frau Ehlting: stellv. Sachgruppenleitung
  • Eignungsüberprüfung Alkohol / BTM, gesundheitliche Mängel
  • Entziehung von Fahrerlaubnissen
  • Ausnahmen vom Mindestalter
  • Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
Telefon: 02331 / 207-2251
Teilzeit: MO, DI, MI, FR vormittags, DO nachmittags,


Zi.-Nr. B.241:Frau Spilker, Tel. 02331/207-2252
Zi.-Nr. B.242: Frau Damaszek, Tel. 02331/207-2306
Zi.-Nr. B.242: Frau Grundmann, Tel. 02331/207-2359
Zi.-Nr. B.243: Frau Semme, Tel. 02331/207-2246
Zi.-Nr. B.244: Herr Höhmann, Tel. 02331/207-2250
Zi. B.241 - B.244, alle:

Annahme von Anträgen auf
  • Erteilung, Erweiterung und Verlängerung von Fahrerlaubnissen
  • Umtausch in EU-Führerscheine
  • Ersatzführerscheine nach Verlust
  • Internationale Führerscheine
  • Fahrerkarte (EU-Kontrollgeräte)
  • Umschreibung ausländischer Führerscheine
  • Umschreibung von Sonderführerscheinen
  • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis

- Aushändigung von Führerscheinen,
- Ausstellen von Abschriften aus dem Führerscheinregister
- Festsetzung und Überwachung von Auflagen zur Fahrerlaubnis;
- Durchführen von Maßnahmen bei Verstößen innerhalb der Probezeit und bei wiederholten Verkehrsverstößen,
- Entziehung von Fahrerlaubnissen

Telefax: 02331 / 207-2100 und 02331 / 207-2087