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Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

Führerscheinersatz
ERSATZFÜHRERSCHEIN wegen Verlust oder als Austausch für einen mangelhaften Führerschein
 
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Voraussetzungen:
  • Ein Ersatzführerschein darf von der Stadt Hagen nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz im Stadtgebiet hat.
  • Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis
  • Schriftlicher Antrag
  • persönliche Vorsprache

Mitzuteilende Daten:
  • Personendaten
  • Daten über den Besitz der deutschen Fahrerlaubnis
  • bei Verlust die Verlustumstände

Antragsunterlagen:
  • 1 Lichtbild, "biometrisch", Format 35 x 45 mm
  • Ausweis oder Pass
  • Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines (wird bei der Antragsaufnahme veranlasst)
  • Antrag auf Umtausch in EG-Führerschein, sofern es sich bei dem zu ersetzenden Führerschein noch nicht um einen Kartenführerschein handelt.
  • Karteikartenabschrift, sofern der Führerschein nicht von der Stadt Hagen ausgestellt wurde.

Sie sollte von dem Betroffenen unmittelbar bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden, u.z. zu Händen der Führerscheinstelle Hagen. Dadurch ist eine schnellere Bearbeitung möglich. Ansonsten wird die Abschrift von hier angefordert.


zusätzlich bei Ersatz:
  • Führerschein (sofern dieser nicht von der Stadt Hagen ausgestellt wurde, Kopie des Führerscheines beifügen)

zusätzlich bei Verlust:
  • Verlusterklärung, diese ist schriftlich abzugeben, u.z. so genau wie möglich; sofern die Verlustumstände nicht bekannt sind, dies auch so eintragen
  • Erklärung, ob gegen Gebühr eine vorläufige Fahrbescheinigung (nur gültig im Inland) gewünscht wird. Bei Auslandsaufenthalten wird zusätzlich ein internationaler Führerschein benötigt.
 
Gebühren
  • Austausch alt in EG: 24,00 €
  • Austausch alt in EG mit gleichzeitiger Verlängerung Kl. C, CE: 57,90 €
  • Verlust alter Führerschein: 55,40 €
  • Verlust Kartenführerschein: 40,10 €

zusätzlich im Bedarfsfall:
  • Fahrbescheinigung: 6,00 € (nur im Inland gültig)
  • Aufklärung eines unklaren Besitzstandes: 25,00 €
 
Besonderheiten

Der Verlust des Führerscheins ist der Fahrerlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet, sich umgehend Ersatzdokumente zu beschaffen. Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen.

Sofern der Antragsteller die Klasse 2 besitzt oder den Umtausch der Klasse 3 auf CE beschränkt auf Einachs/Tandemhänger bis zu 18 t beantragt und das 50. Lebensjahr vollendet hat oder innerhalb der nächsten 6 Monate vollendet, sind zusätzlich folgende Unterlagen beizubringen:

  • Gutachten eines Augenarztes (amtlicher Vordruck)
  • ärztliche Bescheinigung (amtlicher Vordruck)

Sofern kein Besitz der Klasse 2 besteht und beim Umtausch auch die Klasse T gewünscht wird, ist bei Landwirten eine Bescheinigung der Landwirtschaftskammer beizufügen oder bei Hilfskräften in der Landwirtschaft eine Bescheinigung des Landwirtes über das Beschäftigungsverhältnis.


Bei Abgabe des Antrages kann eine vorläufige Fahrbescheinigung sofort ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit für den Ersatzführerschein beträgt ca. 3 - 4 Wochen.

 
Formulare und Merkblätter