Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Voraussetzungen:
Mitzuteilende Daten:
- Personendaten
- Daten über den Besitz der deutschen Fahrerlaubnis
- bei Verlust die Verlustumstände
Antragsunterlagen:
Sie sollte von dem Betroffenen unmittelbar bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden, u.z. zu Händen der Führerscheinstelle Hagen. Dadurch ist eine schnellere Bearbeitung möglich. Ansonsten wird die Abschrift von hier angefordert.
zusätzlich bei Ersatz:
- Führerschein (sofern dieser nicht von der Stadt Hagen ausgestellt wurde, Kopie des Führerscheines beifügen)
zusätzlich bei Verlust:
Verlusterklärung, diese ist schriftlich abzugeben, u.z. so genau wie möglich; sofern die Verlustumstände nicht bekannt sind, dies auch so eintragen
Erklärung, ob gegen Gebühr eine vorläufige Fahrbescheinigung (nur gültig im Inland) gewünscht wird. Bei Auslandsaufenthalten wird zusätzlich ein internationaler Führerschein benötigt.
Gebühren
- Austausch alt in EG: 24,00 €
- Austausch alt in EG mit gleichzeitiger Verlängerung Kl. C, CE: 57,90 €
- Verlust alter Führerschein: 55,40 €
- Verlust Kartenführerschein: 40,10 €
zusätzlich im Bedarfsfall:
- Fahrbescheinigung: 6,00 € (nur im Inland gültig)
- Aufklärung eines unklaren Besitzstandes: 25,00 €
Besonderheiten
Der Verlust des Führerscheins ist der Fahrerlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet, sich umgehend Ersatzdokumente zu beschaffen. Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen.
Sofern der Antragsteller die Klasse 2 besitzt oder den Umtausch der Klasse 3 auf CE beschränkt auf Einachs/Tandemhänger bis zu 18 t beantragt und das 50. Lebensjahr vollendet hat oder innerhalb der nächsten 6 Monate vollendet, sind zusätzlich folgende Unterlagen beizubringen:
- Gutachten eines Augenarztes (amtlicher Vordruck)
- ärztliche Bescheinigung (amtlicher Vordruck)
Sofern kein Besitz der Klasse 2 besteht und beim Umtausch auch die Klasse T gewünscht wird, ist bei Landwirten eine Bescheinigung der Landwirtschaftskammer beizufügen oder bei Hilfskräften in der Landwirtschaft eine Bescheinigung des Landwirtes über das Beschäftigungsverhältnis.
Bei Abgabe des Antrages kann eine vorläufige Fahrbescheinigung sofort ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit für den Ersatzführerschein beträgt ca. 3 - 4 Wochen.