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Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

Beschäftigte im Bewachungsgewerbe
Entgegennahme von Anzeigen über die Beschäftigung von Mitarbeitern im Bewachungsgewerbe

 
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • schriftliche Meldung von Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort, Wohnort und Wohnung der Wachperson
  • polizeiliches Führungszeugnis der künftigen Wachperson
  • Unterrichtungsnachweis bzw. Sachkundenachweis der IHK
  • angemeldetes Bewachungsgewerbe


  • Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachdienststelle
 
Gebühren
Keine

 
Besonderheiten / Befreiungen
Bei Meldung einer ortsfremden Wachperson, hält die Ordnungsbehörde Anfragen bei anderen Behörden, die die Bearbeitungsdauer bis zu 2 Monaten hinauszögern können.


Wer eine Wachperson ohne Meldung beschäftigt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 € bestraft werden.

 
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Gewerbestelle
Rathausstr. 11, 58095 Hagen

Telefon: 02331 207-4834 (-4839)
Telefax: 02331 207-2036

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag14:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen