Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Beschäftigte im Bewachungsgewerbe
Entgegennahme von Anzeigen über die Beschäftigung von Mitarbeitern im Bewachungsgewerbe
Besonderheiten / Befreiungen
Bei Meldung einer ortsfremden Wachperson, hält die Ordnungsbehörde Anfragen bei anderen Behörden, die die Bearbeitungsdauer bis zu 2 Monaten hinauszögern können.
Wer eine Wachperson ohne Meldung beschäftigt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 € bestraft werden.