Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Mietpreisüberschreitung
Entgegennahme von Anzeigen wegen Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStrG
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Formlose schriftliche Anzeige mit Angaben: Personalien, Vermieter, Miethöhe, Wohnungsgröße und -ausstattung, Lage, Baujahr, Sachhverhalt,Mietvertrag oder Kopie des Mietvertrages
Besonderheiten / Befreiungen
Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die u.g. Fachdienststelle
Der Mietpreisspiegel ist auch in den Bürgerämtern erhältlich. Dieser erscheint erfahrungsgemäß nicht jährlich neu und enthält Richtwerte über Höchstmieten in Hagen.