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Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

Bundeswehr
Verfahren auf Zurückstellung vom Wehrdienst
 
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen



Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008 am 09.08.2008 hat das frühere Verfahren auf Unabkömmlichstellung (UK - Verfahren) nach § 13 Wehrpflichtgesetz (WPflG) eine grundlegende Änderung erfahren. Die Durchführung eines solchen Verfahrens erfolgt nach der Neufassung der Rechtsvorschrift nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall.


Die entsprechnden Anträge können neben dem Wehrpflichtigen, der einen eigenen Betrieb führt, auch von den Eltern, dem Arbeitgeber oder der Dienstbehörde unmittelbar beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden.

 
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Rathaus I, 58095 Hagen

Telefon: 02331 207-4842
Telefax: 02331 207-2036

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag14:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen