Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008 am 09.08.2008 hat das frühere Verfahren auf Unabkömmlichstellung (UK - Verfahren) nach § 13 Wehrpflichtgesetz (WPflG) eine grundlegende Änderung erfahren. Die Durchführung eines solchen Verfahrens erfolgt nach der Neufassung der Rechtsvorschrift nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall.
Die entsprechnden Anträge können neben dem Wehrpflichtigen, der einen eigenen Betrieb führt, auch von den Eltern, dem Arbeitgeber oder der Dienstbehörde unmittelbar beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden.