Entgegennahme von Lärmbelästigungsbeschwerden über Gaststätten
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o. g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte (möglichst schriftlich) an die u. g. zuständige Stelle.