Stadtpläne   Hagen A-Z   Suchen   Kontakt   Warenkorb   Anmelden
Leben in Hagen Tourismus Kultur & Bildung Wirtschaft Politik & Verwaltung Marktplatz


Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

Aufstellerlaubnis
Erteilung von Aufstellerlaubnissen für Gewinnspielgeräte

 
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
  • Schriftlicher Antrag formlos mit folgenden Angaben:

    • Personaldaten Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift
    • Anschrift der Betriebsstätte(n)
    • Voraussichtliche Anzahl der Aufstellorte
    • Art des Aufstellortes (Spielhalle, Gaststätte)

  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerbescheinigung vom Finanzamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
  • Auskunft aus der Schuldnerdatei

 
Gebühren
Für die Aufstellung von Spielgeräten 100,- EUR bis 1.800,- EUR

  • für einen Aufstellort
    • Gaststätte 300,- EUR
    • Spielhalle 600,- EUR

  • für jeden weiteren Aufstellort
    • Gaststätte 130,- EUR
    • Spielhalle 220,- EUR

  • Aufschlag für juristische Personen 250,- EUR
 
Besonderheiten / Befreiungen
Nach Erlaubniserteilung ist auch eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

 
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Gewerbestelle
Rathausstr. 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4834 (-4839)
Telefax: 02331 207-2036

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag14:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen