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Erlaubnis nach § 34c GewO
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Gestattung
Marktflächennutzung
Spielhallenerlaubnis
Versteigererlaubnis
Aufstellerlaubnis
Erteilung von Aufstellerlaubnissen für Gewinnspielgeräte
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Schriftlicher Antrag formlos mit folgenden Angaben:
Personaldaten Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift
Anschrift der Betriebsstätte(n)
Voraussichtliche Anzahl der Aufstellorte
Art des Aufstellortes (Spielhalle, Gaststätte)
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Steuerbescheinigung vom Finanzamt
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
Auskunft aus der Schuldnerdatei
Gebühren
Für die Aufstellung von Spielgeräten 100,- EUR bis 1.800,- EUR
für einen Aufstellort
Gaststätte 300,- EUR
Spielhalle 600,- EUR
für jeden weiteren Aufstellort
Gaststätte 130,- EUR
Spielhalle 220,- EUR
Aufschlag für juristische Personen 250,- EUR
Besonderheiten / Befreiungen
Nach Erlaubniserteilung ist auch eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Gewerbestelle
Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4834 (-4839)
Telefax: 02331 207-2036
Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen