Stadtpläne   Hagen A-Z   Suchen   Kontakt   Warenkorb   Anmelden
Leben in Hagen Tourismus Kultur & Bildung Wirtschaft Politik & Verwaltung Marktplatz


Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

Namenserklärung
Entgegennahme und Beurkundung von Namenserklärungen nach dem BGB ( z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Eheauflösung)
 
Standort & Erreichbarkeit
Standesamt Hagen
Rathausstraße 11
58095 Hagen

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag15:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Ansprechpartner

Hagen
  • A - D
    Frau Eisel, Tel 02331 207-2231, Zimmer B. 117
  • E - M
    Frau Hasslinger, Tel. 02331 207-2820, Zimmer B. 116
  • N - Z
    Herr Mielke, Tel 02331 207-2956, Zimmer B. 115
 
Beschreibung

Es gibt folgende Arten von Namenserklärungen

-  Wiederannahme des Geburtsnamens nach Eheauflösung
-  Bestimmung eines Ehenamens (insbesondere auch nach Eheschließung im Ausland)
-  Hinzufügung oder Anfügung des Geburtsnamens (oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen) an den Ehenamen
-  Widerruf der Erklärung zur Hinzufügung oder Anfügung des Geburtsnamens (oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen) an den Ehenamen
-  Namenserklärung nach Art. 47 EGBGB (Angleichung). Personen, die einen Namen nach ausländischem Recht erworben haben, können, wenn sich ihre Namensführung künftig nach deutschem Recht richtet (z.B. durch Einbürgerung), durch Erklärung ihren Namen dem deutschen Recht anpassen. (z.B. Bestimmung von Vor- und Familiennamen, Wegfall von Mittelnamen, deutschsprachige Form eines Familiennamens etc.)
-  Namenserklärung nach § 94 BVFG. Spätaussiedler können durch Erklärung ihren Namen ändern (z.B. Ablegen von Namensbestandteilen, die das deutsche Namensrecht nicht vorsieht, deutschsprachige Form des Familiennamens etc.)
 
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

-  Personalausweis oder Reisepass

Wiederannahme des Geburtsnamens bei Eheaufllösung:
-  rechtskräftiges Scheidungsurteil
-  evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners

Bestimmung eines Ehenamens (insbesondere auch nach Heirat im Ausland):
-  Vorsprache beider Ehegatten
-  Heiratsurkunde oder Abschrift des Familienbuches

Hinzufügung oder Anfügung des Geburtsnamens an den Ehenamen bzw Widerruf dieser Erklärung:
-  Heiratsurkunde oder Abschrift des Familienbuches

Erklärung nach § 94 BVFG:
-  Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
 
Gebühren

Die Erklärungen nach § 94 BVFG oder Art. 47 EGBGB sind gebührenfrei.

Bei allen übrigen Erklärungen werden Gebühren in Höhe von 21,00 Euro erhoben.

Bescheinigungen über Namensänderungen kosten 9,00 Euro.
 

Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.