Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Beschreibung
Es gibt folgende Arten von Namenserklärungen
| - | Wiederannahme des Geburtsnamens nach Eheauflösung |
| - | Bestimmung eines Ehenamens (insbesondere auch nach Eheschließung im Ausland) |
| - | Hinzufügung oder Anfügung des Geburtsnamens (oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen) an den Ehenamen |
| - | Widerruf der Erklärung zur Hinzufügung oder Anfügung des Geburtsnamens (oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen) an den Ehenamen |
| - | Namenserklärung nach Art. 47 EGBGB (Angleichung). Personen, die einen Namen nach ausländischem Recht erworben haben, können, wenn sich ihre Namensführung künftig nach deutschem Recht richtet (z.B. durch Einbürgerung), durch Erklärung ihren Namen dem deutschen Recht anpassen. (z.B. Bestimmung von Vor- und Familiennamen, Wegfall von Mittelnamen, deutschsprachige Form eines Familiennamens etc.) |
| - | Namenserklärung nach § 94 BVFG. Spätaussiedler können durch Erklärung ihren Namen ändern (z.B. Ablegen von Namensbestandteilen, die das deutsche Namensrecht nicht vorsieht, deutschsprachige Form des Familiennamens etc.) |
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
| - | Personalausweis oder Reisepass |
Wiederannahme des Geburtsnamens bei Eheaufllösung:
| - | rechtskräftiges Scheidungsurteil |
| - | evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners |
Bestimmung eines Ehenamens (insbesondere auch nach Heirat im Ausland):
| - | Vorsprache beider Ehegatten |
| - | Heiratsurkunde oder Abschrift des Familienbuches |
Hinzufügung oder Anfügung des Geburtsnamens an den Ehenamen bzw Widerruf dieser Erklärung:
| - | Heiratsurkunde oder Abschrift des Familienbuches |
Erklärung nach § 94 BVFG:
| - | Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis |