Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag, der folgenden Angaben enthalten sollte:
- Personalien
- Größe und Umfang des Ladegutes
- Zeitraum der Ladetätigkeit (Datum und Uhrzeit)
- amtliches Kennzeichen
- ausführliche Begründung
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung und werden pro Fahrzeug berechnet:
- bis 1 Woche = 70 €
- bis 1 Monat = 100 €
- bis 3 Monate = 130 €
- bis 12 Monate = 200 €
Besonderheiten / Befreiungen
Die Ausnahmegenehmigungen werden nur in einem sehr eng gesteckten Rahmen unter Auflagen und Bedingungen erteilt. Wird dieser durch den Antragsteller nicht eingehalten, erlischt die Genehmigung und es besteht wieder das ursprüngliche Verbot.