Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Der Antrag ist schriftlich zu stellen; das über den Link eingebundene Formular ist zu benutzen. Einen personenbezogenen Behindertenparkplatz kann nur beantragen, wer einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (Blind) besitzt.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" (Vorder- und Rückseite)
- Allg. Parkerleichterung für Schwerbehinderte (allg. Behindertenparkausweis)
- Personalausweis oder Meldebestätigung
- Kraftfahrzeugschein
- Telefon-Nummer des Antragstellers
- Skizze über den gewünschten Standort
Besonderheiten / Befreiungen
Der Antragsteller darf weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche haben. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters beizubringen, dass eine Vermietung an den Schwerbehinderten nicht möglich ist.
Gebühren
Die Einrichtung / Beschilderung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes erfolgt über die Stadt Hagen auf eigene Kosten.