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Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

 
Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes
 
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Der Antrag ist schriftlich zu stellen; das über den Link eingebundene Formular ist zu benutzen. Einen personenbezogenen Behindertenparkplatz kann nur beantragen, wer einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (Blind) besitzt.


Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:
  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" (Vorder- und Rückseite)
  • Allg. Parkerleichterung für Schwerbehinderte (allg. Behindertenparkausweis)
  • Personalausweis oder Meldebestätigung
  • Kraftfahrzeugschein
  • Telefon-Nummer des Antragstellers
  • Skizze über den gewünschten Standort
 
Besonderheiten / Befreiungen

Der Antragsteller darf weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche haben. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters beizubringen, dass eine Vermietung an den Schwerbehinderten nicht möglich ist.


Gebühren

Die Einrichtung / Beschilderung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes erfolgt über die Stadt Hagen auf eigene Kosten.

 
Formulare und Merkblätter