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Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

 
Ruhrgebietsparkausweis für Handwerker
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Ruhrgebietsparkausweis für Handwerker
 
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Der Antrag ist schriftlich zu stellen; das o.a. Formular ist zu benutzen. Dem Antrag sind Kopien der Kraftfahrzeugscheine für die beantragten Fahrzeuge und eine Kopie der Handwerkskarte beizufügen.


Besonderheiten / Befreiungen
Der Ruhrgebietsparkausweis berechtigt zum Parken

  • in Parkzonen mit Parkscheiben, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
  • in eingeschränkten Haltverbotszonen
  • in Zonenhaltverboten
  • in Bewohnerparkzonen
  • in Fußgängerzonen nur im Kreisgebiet Recklinghausen

Bei dem Ruhrgebietsparkausweis handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative zur Hagener Ausnahmegenehmigung für Handwerker. Die Handwerksbetriebe können je nach Bedarf zwischen beiden Ausweisvarianten wählen.


Der Ausweis ist überregional gültig in den Stadtgebieten Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim a.d.R., Oberhausen, im Ennepe-Ruhr-Kreis (mit den Stadtgebieten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten) und der Kreise Recklinghausen (mit den Stadtgebieten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Werl), Unna (mit den Stadt- und Gemeindegebieten Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne) und Soest (mit den Stadt- und Gemeindegebieten Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede/Ruhr).


Der Ruhrgebietsparkausweis wird jährlich für maximal 2 alternativ einzusetzende Fahrzeuge erteilt. Eine Zulassung des Kraftfahrzeuges auf die Firma ist erforderlich. Berechtigt sind Handwerksbetriebe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. Von den Parkerleichterungen darf nur im Rahmen von Handwerksarbeiten Gebrauch gemacht werden.


Der Ruhrgebietsparkausweis ist im Gegensatz zur Ausnahmegenehmigung für Handwerker im Stadtgebiet Hagen täglich zeitlich unbeschränkt. Lediglich im Kreisgebiet Recklinghausen ist das Befahren und Parken in Fußgängerzonen zulässig.

 
Gebühren
Für die Erteilung eines Ruhrgebietsparkausweises für Handwerker betragen die Gebühren 120 EUR pro Jahr.
 
Formulare und Merkblätter