Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung ist der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle erforderlich. Einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- oder Mietwagenverkehr haben diejenigen, die die gesetzlichen Voraussetzungen, die sich für alle Verkehrsformen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) richtet, erfüllen. Der Antrag ist in der Gemeinde zu stellen, in der das Unternehmen eröffnet werden soll.
Zusätzliche Informationen erteilen:
Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs NRW e.V., Westfalendamm 78, 44141 Dortmund, Telefon: 0231 528227
- Südwestfälische Industrie- und Handelskammer, Bahnhofstr. 18, 58095 Hagen, Telefon: 02331 3901