Stadtpläne   Hagen A-Z   Suchen   Kontakt   Warenkorb   Anmelden
Leben in Hagen Tourismus Kultur & Bildung Wirtschaft Politik & Verwaltung Marktplatz


Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

Taxierstgenehmigung
Ersterteilung einer Genehmigung für das Führen von Taxen bzw.Mietwagen (Unternehmerkonzession)
 
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Überprüfung der steuerlichen und sonstigen Zuverlässigkeit des Betriebes/Unternehmers
    • vom Finanzamt
    • von der Stadtkasse
    • von der Krankenkasse (falls Fahrer beschäftigt sind)
    • der Berufsgenossenschaft
 
Gebühren
  • 150 EUR
 
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung ist der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle erforderlich. Einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- oder Mietwagenverkehr haben diejenigen, die die gesetzlichen Voraussetzungen, die sich für alle Verkehrsformen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) richtet, erfüllen. Der Antrag ist in der Gemeinde zu stellen, in der das Unternehmen eröffnet werden soll.


Zusätzliche Informationen erteilen:
  • Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs NRW e.V., Westfalendamm 78, 44141 Dortmund, Telefon: 0231 528227
  • Südwestfälische Industrie- und Handelskammer, Bahnhofstr. 18, 58095 Hagen, Telefon: 02331 3901