Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Formloser Antrag mit Erläuterung des Sachverhaltes und ggf. Vorschläge zur Änderung, falls möglich: Fotos der Örtlichkeit.
Für den Antragsteller ist der Antrag auf Verkehrsregelung gebührenfrei.
Besonderheiten / Befreiungen
Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen, -einrichtungen und -anlagen anzubringen oder zu entfernen sind. Anträge zu solchen Maßnahmen überprüft die Straßenverkehrsbehörde zusammen mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger vor Ort. Wird der Antrag befürwortet, fertigt die Straßenverkehrsbehörde die verkehrsbehördliche Anordnung, womit der Straßenbaulastträger den Auftrag erhält, die amtlichen Verkehrszeichen aufzustellen. Wird der Antrag abgelehnt, erhält der Antragsteller entsprechenden Bescheid der Straßenverkehrsbehörde.