Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
Es wird eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug ausgestellt die Sie berechtigt, die entsprechend gekennzeichneten Umweltzonen zu befahren.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Das Fahrzeug muss nach der Kennzeichnungs-Verordnung eine Feinstaubplakette erhalten können.
- Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein
Gebühren