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Amt für Schulverwaltung und Hochschulwesen

Schüleranmeldung
Entgegennahme von Schüleranmeldungen
 
Für die Einschulung (1. Klasse):
alle Grundschulen ( ehemalige Schulbezirke sind ab dem Schuljahr 2007/2008 aufgehoben )

ab 5. Klasse:
alle weiterführenden Schulen (keine Einteilung nach Schulbezirken)

Auskünfte erteilt auch:
Amt für Schulverwaltung und Hochschulwesen,
Abt.: Schulorganisation, Verwaltung
Rathaus II, Zi.: C26
Berliner Platz 22
 
Besonderheiten / Befreiungen
Die Eltern von schulpflichtigen Kindern werden rechtzeitig vor der Einschulung vom Amt für Schulverwaltung und Hochschulwesen über das Anmeldeverfahren schriftlich informiert. Vor Ablauf des 4. Schuljahres informiert das Amt für Schulverwaltung und Hochschulwesen unaufgefordert durch Übersendung einer Broschüre über die weiterführenden Schulformen.