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Stadtbücherei

Gebühren
 
 

Allgemeine Benutzungsgebühren

Erwachsene 12 EUR
Familienausweis 15,00 EUR
Elternausweis kostenfrei
Kinder von 7- 12 Jahren kostenfrei
Tagesausweis 2,50 EUR
Superausweis 70,00 EUR
Kinder und Jugendliche
von 13 - 18 Jahren
6,00 EUR
Schüler und Studenten über 18 Jahre (1) 6,00 EUR
Wehr- und Ersatzdienstleistende (1) 6,00 EUR
ALG I- und ALG II-Empfänger (1) 6,00 EUR

(1): Mit entsprechendem schriftlichen Nachweis
Ausleih- und Säumnisgebühren

Bestseller 2,00 EUR
DVD-Spielfilme 1,00 EUR
CD-Charts 1,00 EUR
Fernleihe 3,00 EUR
Stadtleihe 1,50 EUR
Vormerkung/Bestellung 1,00 EUR
Internet 1,00 EUR / Stunde
Fotokopien A4 0,10 EUR
A3 0,20 EUR
Ausdrucke 0,05 EUR
Ersatzausweis 2,50 EUR
Säumnisgebühren Erwachsene 1,50 EUR pro Medium (2)
Säumnisgebühren Kinder 1,50 EUR pauschal (2)
(2): Die Säumnisgebühren werden ab dem zweiten Tag nach dem Ende der Leihfrist berechnet.

Gebührenordnung

§ 1 - Benutzungsgebühr
§ 2 - Tagesausweis
§ 3 - Ersatzausweis
§ 4 - Versäumnisgebühren
§ 5 - Vorbestellungen
§ 6 - Sonderbestände
§ 7 - Fernleihe und Stadtleihe
§ 8 - Internet- und CD-ROM-Benutzerarbeitsplätze
§ 9 - Veranstaltungen
§ 10 - Auftragsrecherchen
§ 11 - Bearbeitungsgebühr
§ 12 - Sonderregelungen
§ 13 - Inkrafttreten

Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs.1 S.2 lit i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 272) und der §§ 4 bis 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712 / SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 488), in Verbindung mit § 1 Abs. 4 der Benutzungsordnung für die HagenMedien Stadtbücherei hat der Rat der Stadt Hagen am 09.11.2006 folgende Neufassung der Gebührenordnung für die HagenMedien Stadtbücherei beschlossen:

§ 1 - Benutzungsgebühr
Für die Inanspruchnahme der Bücherei werden folgende jährliche Benutzungsgebühren (Grundgebühren) erhoben:

  • Erwachsene: 12 EUR
  • Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren: 6 EUR
  • Familienausweis: 15 EUR (gültig für: Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften und für Eltern sowie allein Erziehende mit minderjährigen Kindern mit gemeinsamer Wohnadresse)
  • Schüler und Studenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 6 EUR
  • Wehr- und Ersatzdienstleistende: 6 EUR
  • Empfänger/innen laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6 EUR
  • Empfänger/innen von Sozialhilfe (auch als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6 EUR
  • Superausweis: 70 EUR. Die Inhaberinnen und Inhaber eines Superausweises sind berechtigt, kostenpflichtige Medien aus Sonderbeständen (nach § 6 dieser Gebührenordnung) ohne zusätzliche Kosten zu entleihen. Pro Besuch der Stadtbücherei ist die Ausleihe auf je 3 Medien der unterschiedlichen Angebote der Sonderbestände beschränkt.
  • Elternausweis: Eltern minderjähriger Kinder unter 7 Jahren erhalten die Möglichkeit, sich einen kostenlosen Elternausweis ausstellen zu lassen. Dieser Ausweis berechtigt lediglich zur Ausleihe der in der Kinderabteilung angebotenen Medien.

§ 2 - Tagesausweis
Die Gebühr für einen Tagesausweis mit der Berechtigung zu einmaliger Ausleihe von Medien ohne Verlängerungsmöglichkeit beträgt 2,50 Euro.

Mit der Vorlage eines Lesegutscheins besteht die Möglichkeit, einen kostenlosen Tagesausweis zu erhalten. Dieser Ausweis berechtigt zu einer einmaligen Ausleihe von 5 Medien ohne Verlängerungsmöglichkeit.

§ 3 - Ersatzausweis
Für die Neuausstellung eines Benutzerausweises ist eine Gebühr von 2,50 EUR zu entrichten.

§ 4 Versäumnisgebühren
Für die Ausleihe über die Leihfrist hinaus wird eine Versäumnisgebühr erhoben.

Sie beträgt für Erwachsene je Medieneinheit, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr pauschal:

  • mit Beginn der 1. Überschreitungswoche (unter Einräumung eines Karenztages) 1,50 EUR
  • mit Beginn der 3. Überschreitungswoche 3,00 EUR
  • mit Beginn der 5. Überschreitungswoche 6,00 EUR
  • mit Beginn der 7. Überschreitungswoche 12,00 EUR

Die in den jeweiligen Überschreitungswochen angefallenen Versäumnisgebühren werden aufaddiert, so dass der Gebührenschuldner mit Beginn der 7. Überschreitungswoche oder später pro Medieneinheit bzw. pauschal Versäumnisgebühren in Höhe von 22,50 EUR zu zahlen hat. Diese Gebühren entstehen unabhängig vom Verschicken eines Mahnschreibens.

§ 5 - Vorbestellungen
Für Vorbestellungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 1,00 EUR erhoben.

§ 6 - Sonderbestände
Für die Nutzung von Sonderbeständen wird pro Ausleihe eine Gebühr zwischen 1 EUR und 5 EUR erhoben. Diese Gebühr wird von dem/der Leiter/Leiterin der Stadtbücherei festgelegt.

§ 7 - Fernleihe und Stadtleihe
Für jede Fernleihbestellung wird eine Gebühr von 3 EUR erhoben. Für jede Bestellung im Rahmen der Stadtleihe wird eine Gebühr von 1,50 EUR erhoben.

§ 8 - Internet- und CD-ROM Benutzerarbeitsplätze
Für die Inanspruchnahme der Internetplätze wird eine Benutzungsgebühr von 1,00 EUR pro Stunde erhoben. Für Papierausdrucke werden 0,05 EUR berechnet.

§ 9 - Veranstaltungen
Für die Teilnahme an Einzelveranstaltungen kann der/die Leiter/Leiterin der Stadtbücherei eine Gebühr zwischen 3,00 EUR und 20,00 EUR festlegen.

§ 10 - Auftragsrecherchen
Für die Inanspruchnahme des Recherchendienstes nach Auftragserteilung durch den Benutzer wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR pro begonnene halbe Stunde erhoben. Recherche- und Dokumentkosten, die bei der Nutzung von kostenpflichtigen Online-Datenbanken der Stadt in Rechnung gestellt werden, sind in der jeweiligen Höhe von dem Auftraggeber zusätzlich zu entrichten. Bei negativem Rechercheergebnis wird pauschal eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben.

§ 11 - Bearbeitungsgebühr
Hat ein Benutzer aufgrund des Verlustes oder der Beschädigung des von ihm entliehenen Mediums Schadenersatz geleistet, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR je Medium für dessen ausleihgerechte Wiederherstellung erhoben.

§ 12 - Sonderregelungen
In begründeten Einzelfällen kann der/die Leiter/Leiterin der Stadtbücherei von den vorstehenden Regelungen abweichende Befreiungen, Ermäßigungen oder Ratenzahlungen bewilligen.

Für konkret benannte Maßnahmen zur Gewinnung neuer Kundinnen und Kunden kann der/die Leiter/in der Stadtbücherei von den vorstehenden Regelungen abweichende Befreiungen und Ermäßigungen bewilligen.

§ 13 - Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 01.12.2006 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Stadtbücherei Hagen vom 01.07.2005 außer Kraft.