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Max-Reger-Musikschule

 

Kündigung
 


Abmeldungen von Schülern

(1) Abmeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten.

(2) Abmeldungen vom Instrumental- ,Gesangs-, Theorie- oder Sonderpädagogikunterricht sind im Interesse eines geordneten Unterrichtsbetriebes mit einer Frist von 6 Wochen zum 30.04., 31.08. und 31.12. eines Jahres möglich.

(3) Bei der Musikalischen Früherziehung bzw.- Grundausbildung sind während der ersten drei Unterrichtsmonate Abmeldungen jederzeit möglich. Die Gebührenpflicht während der Probezeit endet mit Ablauf des Monats, in dem letztmalig Unterricht erteilt wurde.

Nach Ablauf der Probezeit ist eine Abmeldung nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Anmeldung für den gewählten Unterricht ist danach vielmehr bis zur Beendigung des laufenden Kurses verbindlich. Diese Kurse enden automatisch durch Zeitablauf, eine Abmeldung ist daher nicht erforderlich.

Bei der Musikalischen Grundausbildung und der Musikalischen Früherziehung kann abweichend hiervon der 2jährige Kurs nach einem Jahr durch Abmeldung zum Jahresende bei der Musikalischen Grundausbildung bzw. Schuljahresende bei der Musikalischen Früherziehung mit einer Frist von 6 Wochen beendet werden.