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Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

 
Lebensmittelüberwachung

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Fon 02331 207-3111
Fax 02331 207-2453

Die amtliche Lebensmittelüberwachung umfasst die ganze Bandbreite der pflanzlichen und tierischen Lebensmittel sowie der Getränke. Dazu gehören aber auch Kosmetika, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände.


Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, zu schützen. Gleichzeitig soll der Verbraucher vor Übervorteilung, Irreführung und Täuschung bewahrt werden. Die Aufgaben werden von den Lebensmittelkontrolleuren und den Tierärzten der Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes wahrgenommen. Sachverständige der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm und bei Bedarf des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Arnsberg werden beteiligt.


Bei den Kontrollen in den Betrieben wird in erster Linie auf die Einhaltung der Betriebs-, Produktions-, Transport- und Personalhygiene geachtet. Die Eigenkontrolle der Betriebe und die turnusmäßige Personalschulung werden überwacht. Beanstandungen ergeben sich vor allem hinsichtlich der Betriebshygiene und der Personalhygiene.


Im Rahmen der Kontrollen werden stichprobenweise Lebensmittelproben entnommen und im Chemischen Untersuchungsamt oder Veterinäruntersuchungsamt analysiert. Die Beanstandungsquote schwankt zwischen 15 % und 30 %.


Verbraucherbeschwerden werden entgegengenommen und verfolgt. Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts werden von den Verwaltungsmitarbeitern der Abteilung geahndet. Bei Straftaten werden die Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

 
Gesundheitliche Gefahren

Die hauptsächliche Gesundheitsgefahr durch Lebensmittel in Industrienationen besteht in zu üppigem und unausgewogenem Essen und Trinken.


Unmittelbare Gesundheitsschädigungen durch Lebensmittel können bestimmte Mikroorganismen verursachen, die unerkannt in den Lebensmitteln enthalten sind.


Es gibt in der Natur keine Lebewesen und keine Gegenstände, die nicht mit unzähligen Keimen behaftet sind. Diese siedeln auch auf Lebensmitteln, wenn auch in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Zwar ist das Innere von Früchten, Fleisch, Eiern und Kartoffeln praktisch frei von Mikroorganismen, ihre Oberfläche ist aber - je nach Behandlung - mehr oder weniger stark belastet. So enthalten z. B. je Quadratzentimeter:


  • Frisches Schweinefleisch 100.000 Bakterien,
  • Abgehangenes Schweinefleisch 100.000.000 Bakterien,
  • Ungewaschener Kopfsalat 10.000 - 1 Million Bakterien,
  • Gewaschener Kopfsalat 1.000 - 100.000 Bakterien.

Die Zahl der Bakterien auf und in unseren Lebensmitteln erscheint unglaublich hoch. Die genannten Mengen sind jedoch absolut normal und im allgemeinen unschädlich. Selbst wenn man bei Frischfleisch einige Tausend bis einige Millionen Bakterien pro Quadratzentimeter findet, so muss das Fleisch deshalb nicht verdorben sein.


Keineswegs alle Mikroorganismen sind schädlich. Manche sind sogar ausgesprochen nützlich: z. B. Milchsäurebakterien für die Herstellung von Sauermilch, Joghurt und Kefir oder für die Reifung von Rohwurst und Schinken. Schädlich sind nur bestimmte Keime, und zwar auch nur dann, wenn sie sich ungestört vermehren können.


Bei den schädlichen Mikroorganismen ist zu unterscheiden zwischen lebensmittel-verderbenden und krankheitserregenden Keimen:


  • Die lebensmittelverderbenden Mikroorganismen bewirken Veränderungen in Farbe, Geruch und Geschmack und führen schrittweise zu Zersetzung und Fäulnis, so dass das Lebensmittel schließlich nicht mehr für den menschlichen Genuss geeignet ist.

  • Die krankheitserregenden Mikroorganismen rufen beim Menschen bestimmte Krankheitserscheinungen hervor, z. B. Durchfälle, Erbrechen oder Kreislaufbeschwerden. Zu diesen Krankheitserregern gehören Salmonellen, Staphylokokken und Clostridien. Lebensmittel, die nur mit diesen Mikroorganismen behaftet sind, sehen meist normal aus und weisen in der Regel auch keine Veränderungen im Geruch oder Geschmack auf.

Günstige Vermehrungschancen finden Mikroorganismen in Lebensmitteln, die reichlich Nährstoffe und Wasser enthalten. So sind hohe Eiweiß-, Kohlenhydrat- und Wassergehalte für die Vermehrung von Mikroorganismen besonders förderlich. Deshalb können Lebensmittel wie Fisch, Fleisch, Eierspeisen, Reis und Bohnen dann gefährlich werden, wenn sie nicht richtig behandelt worden sind!


Am besten vermehren sich viele Verderbniskeime und die meisten Krankheitserreger in einem Temperaturbereich von 20 bis 40° C; je länger ein Lebensmittel in diesem Temperaturbereich lagert, desto stärker vermehren sich die Bakterien und desto größer ist die Gefahr, dass das Lebensmittel verdirbt oder gesundheitsschädlich wird.


Auch bei niedrigen oder höheren Temperaturen vermehren sich bestimmte Mikroorganismen. Deshalb ist es wichtig, Lebensmittel immer gründlich zu erhitzen und richtig zu kühlen.


Was jeder selbst gegen Krankheitserreger in Lebensmittel tun kann:
Die Keime, die unsere Lebensmittel und damit unsere Gesundheit bedrohen, sind zwar unsichtbar, nicht zu riechen oder zu schmecken - trotzdem kann jeder von uns eine Menge gegen sie tun.


Durch peinliche Sauberkeit können wir die Krankheitserreger in ihrer Entwicklung unterdrücken.

Eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Arbeitsräume und aller Geräte, die mit den Lebensmitteln in Berührung geraten (Tische, Messer, Fleischwölfe usw.), gehören zur Sauberkeit.


Was Mikroorganismen am meisten beeinflusst, sind Hitze und Kälte: Sie behindern die Vermehrung dieser Mikroorganismen oder machen sie sogar unmöglich. Geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Erregern sind daher vor allem


  • das Kühlen oder Gefrieren: Dabei ist unbedingt die für das jeweilige Lebensmittel richtige Kühl- und Gefriertemperatur einzuhalten!

  • das Heißhalten über 70° C: Dabei ist zu beachten, dass diese Temperatur in allen Teilen des Lebensmittels aufrecht erhalten wird!

Kühlen und Gefrieren töten die Keime nicht ab - die Kälte hindert Mikroorganismen allerdings daran, sich zu vermehren. Die meisten Keime können durch Garkochen, -braten oder -grillen der Lebensmittel abgetötet werden. Die Temperatur übersteigt dann die für die meisten Keime tödliche Grenze von ca. 70° C. Nicht alle Speisen aber werden vor dem Verzehr so hoch erhitzt. Darum muss die Belastung der Lebensmittel durch Krankheitserreger vermindert werden.


Lebensmittel mit hohem Säuregrad bieten den Mikroorganismen wenig Möglichkeiten zur Vermehrung - deshalb sind z. B. eingelegte Gurken und Zitronensaft so lange haltbar. Bei Matjesheringen und Soleiern sorgt Salz, bei Marmelade Zucker, bei Getreide der geringe Wassergehalt dafür, dass die schädlichen Keime nur geringe Chancen haben.


Aber Vorsicht: Bei unsachgemäßer und zu langer Lagerung können auch diese Lebensmittel verderben - nämlich durch Schimmelpilze, Hefen und andere Mikroorganismen. Doch auch die beste Lagerung nützt wenig, wenn durch mangelnde Sauberkeit Keime auf die Lebensmittel übertragen werden.

 
Hygiene für Lebensmittelbetriebe

Niemand lässt sich gern Vorschriften machen, aber in manchen Bereichen kommen wir nun einmal nicht ganz ohne Regelungen aus. Zum Beispiel dort, wo es um unsere Gesundheit geht.


Die folgenden Regeln gelten für alle, die beruflich mit Lebensmitteln zu tun haben - sei es, dass Sie Lebensmittel herstellen, Lebensmittel verarbeiten oder Lebensmittel verkaufen. Die Regeln sollen Ihnen nicht die Arbeit erschweren, sondern Ihnen zeigen, worauf es ankommt, damit es bei Ihrer Arbeit hygienisch einwandfrei zugeht. Im Interesse Ihrer Kunden - und im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit!


Die 6 wichtigsten Regeln der Lebensmittelhygiene:

  • Berühren Sie Lebensmittel nicht unnötig! Und natürlich nur mit sauberen Händen und Fingernägeln. Waschen Sie die Hände regelmäßig, besonders vor Arbeitsbeginn und nach der Toilettenbenutzung. Waschen Sie sie auch, wenn Sie schmutzige Gegenstände (Taschentücher, Abfall, Wechselgeld usw.) berührt haben - oder wenn Sie mit rohen Lebensmitteln arbeiten. Tragen Sie bei der Arbeit weder Ringe noch Armbänder oder Armbanduhren.

  • Achten Sie auf saubere Arbeitskleidung - am besten täglich wechseln! Tragen Sie zweckmäßige und vorgeschriebene Arbeitskleidung, also z. B. Kittel, Kopfbedeckung, ggf. auch Handschuhe oder Gummistiefel.

  • Halten Sie Ihren Arbeitsplatz sauber: Reinigen Sie Ihr Arbeitsgerät gründlich und so oft wie irgend möglich! Lassen Sie keine Schmutzecken entstehen.

  • Halten Sie sich gesund - auch Ihre persönliche Gesundheit ist eine Voraussetzung für einwandfreie Lebensmittel! Schon bei den ersten Anzeichen einer Krankheit besondere Vorsicht walten lassen, insbesondere bei Durchfall, Fieber und Hautentzündungen. Im Zweifel den Arzt fragen.

  • Verhüten Sie die Übertragung von Krankheitskeimen: Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen! Wunden, selbst kleine Schrammen wasserdicht abdecken.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der richtigen Temperaturen: Frisch gegarte oder wiedererwärmte Speisen bis zum Verbrauch heiß halten oder sofort kühlen! Leicht verderbliche Lebensmittel kühl lagern, Transport- und Ladezeiten möglichst kurz halten!

Jeder, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder verkauft, sollte in seinem Bereich dazu beitragen, Lebensmittelvergiftungen zu verhüten.

 
Verbraucherbeschwerden

Sie haben ein Lebensmittel, das verdorben oder ekelerregend ist oder durch dessen Genuss jemand erkrankt ist?

Sie beanstanden den Umgang mit einem Lebensmittel oder seine Kennzeichnung?

Es ist Ihr gutes Recht, derartige Dinge zu beanstanden.


Wir nehmen Ihre Beschwerde entgegen unter 02331 207-3118!

Dabei sollten Sie uns Folgendes mitteilen:

  • Was ist der Grund Ihrer Beschwerde? Haben Sie noch Reste des Lebensmittels, möglichst mit Originalpackung und Kassenbon?

  • Wo und wann wurde das Lebensmittel gekauft oder der Mangel festgestellt? (Name und Anschrift des Betriebes)

  • Wie wurde das Lebensmittel beim Verkauf gelagert? (Kühltheke, nicht gekühlt, Bedienungstheke etc.)

  • Ist jemand erkrankt? Wurde ein Arzt aufgesucht?

  • Haben Sie im Verkaufsbetrieb reklamiert? Mit welchem Erfolg?

  • Ihren Namen, Anschrift und ggf. Telefon-Nummer.

Jeder begründeten Beschwerde wird amtlich nachgegangen, sei es durch Kontrollen oder amtlichen Probeentnahmen.