|
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
 
Fleischhygiene
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist eine amtliche Aufgabe und wird durchgeführt von Mitarbeitern des Fachbereiches Gesundheit und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:
- Herr Dr. Broer, Tel. 02331 207-3113
- Frau Renzing, Tel. 02331 207-3115
Jedes einzelne Tier wird vor und nach der Schlachtung untersucht.
Ziele dieser Untersuchung ist der Schutz des Verbrauchers
vor Fleisch, das geeignet ist, die Gesundheit des Menschen zu gefährden (z.B.: Salmonellen, Eitererreger, Trichinen, Finnen, BSE),
vor Belastungen des Fleisches mit Rückständen von Arzneimitteln und Schadstoffen. Jedes 200. Schwein bzw. Rind und jedes 50. Kalb müssen entsprechend einem nationalen Rückstandskontrollplan stichprobenweise untersucht werden (z. B. auf Antibiotika, Hormone, sonstige Arzneimittel sowie aus dem Futter bzw. der Umwelt stammende Schadstoffe),
vor wirtschaftlicher Übervorteilung durch Fleisch mit herabgesetztem Nähr- und Genusswert (Abweichungen hinsichtlich Konsistenz, Farbe, Geruch, Geschmack, Haltbarkeit usw.);
Zusätzlich erfolgt die Überwachung der Hygiene auf allen Stufen des Verkehrs mit Fleisch vom Stall über den Schlachthof bis zur Abgabe der Fleischerzeugnisse an den Verbraucher. Auch dies dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, damit Kontaminationen des Fleisches mit Schmutz-, Verderbnis- oder Krankheitskeimen bei Schlachtung, Kühlung, Lagerung, Transport, Zerlegung sowie Be- und Verarbeitung vermieden werden.
Fleisch gesunder Tiere wird als tauglich beurteilt und gekennzeichnet. Der Genusstauglichkeitsstempel gibt Auskunft über das Land und den Schlachtbetrieb, in dem das Tier geschlachtet wurde.
Das Inverkehrbringen von Fleisch (auch jedes unentgeltliche Abgeben an andere) ohne die vorgeschriebenen Untersuchungen (z.B. fehlende Schlachttieruntersuchung, fehlende Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild) ist eine Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft geahndet.
Ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen
Hausschlachtungen dürfen in Hagen nur in landwirtschaftlichen Betrieben ausschließlich für den eigenen Haushalt vorgenommenen werden.
Folgende amtlichen Untersuchungen werden ambulant durchgeführt:
Schlachttieruntersuchung (auch bei Gehegewild)
Fleischuntersuchung (auch bei Wildtieren)
Trichinenuntersuchung (auch bei Wildschweinen)
Vor der Schlachtung ist eine Anmeldung erforderlich bei
- Frau Renzing, Tel. d.: 02331 207 3115 oder p.:02334 59629 oder in Vertretung bei
- Herrn Hüsecken, Tel. 02334 54517
Für die Untersuchungen werden Gebühren (siehe unten) erhoben.
Wichtig: Schlachtungen für die Direktvermarktung sind keine Hausschlachtungen und müssen in einem Schlachthof erfolgen.
Untersuchungen von Gehegewild und erlegtem Wild
Gehegewild ist den Haustieren gleichgestellt und unterliegt vor und nach der Schlachtung der amtlichen Untersuchung.
Bei im Rahmen der Jagdausübung erlegtem Wild ist die amtliche Fleischuntersuchung dann erforderlich, wenn
In jedem Fall ist die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen vorgeschrieben, auch bei Verzehr im eigenen Haushalt.
Trichinellose ("Trichinenerkrankung")
Die Infektion mit der Wurmlarve Trichinella spiralis ist bei Tieren weit verbreitet. Außer Fische sind fast alle Wirbeltiere empfänglich. Unter den Säugern sind der Mensch, Affen, Schweine, Fleischfresser und Nagetiere häufig befallen.
Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, das Trichinellen enthält.
Trichinenuntersuchung
Die Trichinenuntersuchung ist im Fleischhygienerecht vorgeschrieben und wird im Rahmen der Fleischuntersuchung nach der Schlachtung durchgeführt. Eine Untersuchungspflicht besteht bei:
- Schwein, Wildschwein, Pferd
und falls das Fleisch zum Verzehr bestimmt ist bei:
- Bär, Fuchs, Dachs, Sumpfbiber.
Anmeldung zur Trichinenuntersuchung
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Tel. 02331 207-3111 oder -3115
Gebühren
Z. Zt. gelten für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung folgende Gebühren (Auszug aus der Gebührensatzung, gültig ab 01.03.2004):
- für Schweine, einschl. Ferkel (einschl. Trichinenuntersuchung)
Grundgebühr: 5,30 € Rückstandsunters. (St.Vet.U.Amt): 0,13 € Sa: 5,43 €
- für Schafe, Ziegen, Lämmer
Grundgebühr: 5,30 € Rückstandsunters. (St.Vet.U.Amt): 0,31 € Sa: 5,61 €
- für Pferde und sonst. Einhufer
Grundgebühr: 13,30 € Rückstandsunters. (St.Vet.U.Amt): 1,50 € Sa: 14,80 €
- für Rinder, einschl. Kälber ohne BSE-Test
Grundgebühr: 13,30 € Rückstandsunters. (St.Vet.U.Amt): 0,74 € Sa: 14,04 €
- für Rinder bis 30 Monate mit BSE-Test
Grundgebühr: 13,30 € Rückstandsunters. (St.Vet.U.Amt): 0,74 € BSE-Untersuchungsgebühr: 19,12 € Transportkosten: 8,-- € Sa: 41,16 €
- für Rinder über 30 Monate mit BSE-Test
Grundgebühr: 13,30 € Rückstandsunters. (St.Vet.U.Amt): 0,74 € BSE-Untersuchungsgebühr: 11,37 € Transportkosten: 8,-- € Sa: 33,41 €
Die Gebühr bei der ambulanten Schlachttier- und Fleischuntersuchung beträgt:
je 22,70 € für Rinder, einschl. Kälber
je 27,60 € für Pferde und sonst. Einhufer
je 15,20 € für Schweine, einschl. Ferkel
je 13,90 € für Schafe, Ziegen, Lämmer
je 1,80 € für Hauskaninchen
mindestens jedoch 5,30 €
Die Fleischuntersuchungsgebühr bei Wild beträgt:
je 9.-- € für Schwarzwild
je 8,70 € für großes Haarwild (Rot-, Dam-, Reh-, Muffelwild u.ä.)
je 1,80 € für kleines Haarwild (Hase, Kanin u.ä.)
mindestens jedoch 5,30 €
Die Gebühr für die Trichinenuntersuchung beträgt:
je 8,50 € für Schweine
je 9,80 € für Schwarzwild und andere der Trichinenuntersuchung unterworfene Tiere, außer Sumpfbibern
je 8,50 € für Sumpfbiber
je 2,50 € für Teilstücke eines Tierkörpers
mindestens jedoch 9,80 €
Die Gebühren nach dem Absatz 1 sind in voller Höhe auch dann zu zahlen, wenn nur die Schlachttieruntersuchung ohne nachfolgende Fleischuntersuchung bzw. wenn nur die Fleischuntersuchung ohne vorausgehende Schlachttieruntersuchung stattgefunden hat.
|