Überführung von Verstorbenen ins Ausland
Ausstellung von Leichenpässen
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Medizinalaufsicht
Rathaus II
Berliner Platz 22, 4. Etage,
Zimmer A.423
Telefon: 02331 207-3469
Telefax: 02331 207-2453
Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Nach § 17 des Bestattungsgesetz NRW werden folgende Unterlagen benötigt:
Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung des Sterbefalles oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil)
zweite Leichenschau durch den Amtsarzt - setzen Sie sich dafür mit der o.g. Fachdienststelle in Verbindung
bei Vorlage einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft entfällt die 2. Leichenschau
Bestätigung der ordnungsgemäßen Einsargung
Die Leiche muss nach den Vorschriften des Bestattungsgesetzes NRW vom 01.09.2003 eingesargt und mit einem zur Leichenbeförderung bestimmten und hierfür ausgestatteten Fahrzeug befördert werden.
Gebühren
Entscheidung über das Ausstellen eines Leichenpasses: 15,00 €
Zweite Leichenschau: 91,00 €
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung ist der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle notwendig.