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Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Überführung von Verstorbenen ins Ausland
Ausstellung von Leichenpässen
 
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Medizinalaufsicht
Rathaus II
Berliner Platz 22, 4. Etage,
Zimmer A.423

Telefon: 02331 207-3469
Telefax: 02331 207-2453

 
Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Nach § 17 des Bestattungsgesetz NRW werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung des Sterbefalles oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
  • Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil)
  • zweite Leichenschau durch den Amtsarzt - setzen Sie sich dafür mit der o.g. Fachdienststelle in Verbindung
  • bei Vorlage einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft entfällt die 2. Leichenschau
  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Einsargung
Die Leiche muss nach den Vorschriften des Bestattungsgesetzes NRW vom 01.09.2003 eingesargt und mit einem zur Leichenbeförderung bestimmten und hierfür ausgestatteten Fahrzeug befördert werden.
 
Gebühren
Entscheidung über das Ausstellen eines Leichenpasses: 15,00 €
Zweite Leichenschau: 91,00 €
 
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung ist der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle notwendig.