Lebensmitteluntersuchung
Das Chemische Untersuchungsamt der Stadt Hagen führt als zugelassene und von der staatlichen Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL Wiesbaden)
akkreditierte Untersuchungseinrichtung seit 01. April 2008 in erweiterter Zusammenarbeit mit den Chemischen Untersuchungsämtern der Städte Bochum, Dortmund und Hamm sowie dem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg
- Untersuchungen im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie
- weitere gutachterliche Tätigkeiten
durch.
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Das Chemische Untersuchungsamt Hagen ist Bestandteil der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Hier werden Lebensmittel und kosmetische Mittel stichprobenartig untersucht und begutachtet.
Ziel dieser Untersuchungen ist es, Verbraucher(-innen) vor gesundheitlichen Schäden sowie wirtschaftlicher Benachteiligung durch Irreführung und Täuschung aufgrund falscher, unvollständiger oder unwahrer Kennzeichnung zu schützen.
Im
Chemischen Untersuchungsamt Hagen werden folgende Warengruppen bearbeitet:
- Fette, Öle, Mayonnaisen, Feinkostsalate
- Brot, Kleingebäck, Feine Backwaren,
- Spirituosen, Wein, Weinerzeugnisse
- Honig, Konfitüren, Marmeladen, Suppen, Desserts
- Milch, Milcherzeugnisse, Fisch, Fischerzeugnisse,
- Kosmetische Mittel,
- Reinigungsmittel.
Die
übrigen Warengruppen
- Speiseeis, Desserts,
- Kaffee, Tee, Gewürze,
- Erfrischungsgetränke, Fruchtsäfte,
- Eier, Teigwaren,
- Nahrungsergänzungsmittel,
- Süßwaren, Schokolade,
- Fleisch und Fleischerzeugnisse,
- Kakao, Wasser,
- Bedarfsgegenstände
werden in den Kooperationsämtern
Chemische Untersuchungsämter der Städte Bochum, Dortmund und Hamm bearbeitet.
Das
Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg untersucht Stichproben aus allen Warengruppen in
mikrobiologischer Hinsicht.
Die zu untersuchenden Proben werden von Lebensmittelkontrolleuren der Überwachungsbehörden eingeliefert und stammen aus dem Handel, aus Herstellerbetrieben, Gaststätten und Kantinen, von landwirtschaftlichen Erzeugern und von Märkten aus dem Einzugsbereich des Untersuchungsamtes.
Daneben werden auch
Beschwerdeproben von Verbrauchern untersucht, die bei den zuständigen Überwachungsbehörden oder direkt im Untersuchungsamt abgegeben werden können.
Lebensmittel und kosmetische Mittel werden im Labor auf
- Zusammensetzung (z.B. Kohlenhydrate, Fette, wertgebende Bestandteile)
- Zusatzstoffe (z.B. Konservierungsstoffe, Süßstoffe)
- Rückstände und Kontaminanten (z.B. Pflanzenschutzmittel)
untersucht.
Darüber hinaus werden auch die Kennzeichnung und die Aufmachung/Bewerbung der Produkte geprüft.
Voraussetzungen bei Beschwerdeproben / notwendige Unterlagen
Hinweise über Verbraucherbeschwerden können
telefonisch oder
persönlich mündlich zur Niederschrift bei dem zuständigen Sachbearbeiter(-in) der Überwachungsbehörde vorgetragen werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Beschwerdeprobe direkt beim Chemischen Untersuchungsamt innerhalb der bekannten Sprechzeiten abzugeben.
Eine
schriftliche Beschwerde sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Beschwerdeführers (für Nachfragen und zur Unterrichtung über das Untersuchungsergebnis),
- Angaben über die Art der Ware,
- die Verkaufsstätte,
- das Kaufdatum (Kassenbeleg vorhanden?),
- die Lagerung des Lebensmittels bis zum Verbrauch und
- den Beschwerdegrund (gesundheitliche Schäden nach Genuss o.ä.).