Stationäres Wohnen
Stationäres Wohnen bedeutet Leben in einem Wohnheim oder in kleineren Wohngruppen mit umfassender Betreuung bis zu 24 Stunden täglich durch feste Bezugspersonen. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des behinderten Menschen. Die Kosten werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übernommen, in Einzelfällen auch von der Stadt Hagen.
Beratung
Über die verschiedenen Wohnformen und Hilfearten kann man sich beim Fachbereich Jugend und Soziales, beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, bei Wohneinrichtungen, bei ambulanten Diensten, bei Sozialdiensten (z. B. den Werkstätten für behinderte Menschen) und beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe beraten lassen.
Anträge
Informationen zum Antrags- und Hilfeplanverfahren können auf den Internetseiten des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe abgerufen werden.
Kontakt
Fachbereich Jugend und Soziales - Hilfen für behinderte Menschen
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2080
Ansprechpartner
- Herr Fuchs, Zimmer: A.305, Telefon: 02331 207-2890
- Herr Manthe, Zimmer: A.306, Telefon: 02331 207-2894
Öffnungszeiten
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.
Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Abteilung 60, 48133 Münster
Telefax: 0251 591-6725
Internet:
www.lwl.org
Ansprechpartner:
- Herr Lambrecht, Telefon: 0251 591-4511