Fachbereich Jugend und Soziales
Asylbewerber
Als Asylbewerber werden Personen bezeichnet, die unter Berufung auf Art.16a des Grundgesetzes einen Antrag auf Schutz vor politischer Verfolgung mit dem Ziel der Anerkennung der Asylberechtigung stellen.
Über den Antrag wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden. Mit der Anerkennung erwerben Asylberechtigte einen gesicherten ausländerrechtlichen Status sowie weitere Rechte (z.B. uneingeschränkte Arbeitserlaubnis, Freizügigkeit). Auch ein Teil der Asylbewerber mit rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages verbleibt aus verschiedenen Gründen in Hagen.
Asylbewerber werden in Hagen für die Dauer des Asylverfahrens in der Regel in Übergangsheimen untergebracht (Unterbringung) und erhalten eingeschränkte Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (materielle Versorgung).
In den letzten Jahren stellte sich die Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge in Hagen wie folgt dar:
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