Asylbewerber
Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Regelsätze betragen
- für den Haushaltsvorstand 224,97 €
- für Haushaltsangehörige ab dem 15. Lebensjahr 199,40 €
- für Haushaltsangehörige von Beginn des 8. bis zum 14. Lebensjahr 178,95 € und für
- Haushaltsangehörige bis zum 7. Lebensjahr 132,93 € monatlich
zuzüglich der notwendigen Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat.
Daneben werden in eingeschränktem Maß notwendige Krankenbehandlungskosten sowie Kosten bei Schwangerschaft und Geburt übernommen.
Aussiedler und Kontingentflüchtlinge
Aussiedler und Kontingentflüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuch XII (SXG XII).
Kontakt
Fachbereich Jugend und Soziales - Hilfen für Migranten
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2416
Ansprechpartner
- Herr Losch, Zimmer: D.139, Telefon: 02331 207-3623
Öffnungszeiten:
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.
Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.