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Fachbereich Jugend und Soziales

Unterbringung

Die Unterbringung zugewiesener Asylbewerber erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Asylverfahrengesetzes in der Regel in Übergangsheimen. Sobald die Asylberechtigung vorliegt und damit eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive besteht, kann ein Auszug in eine Privatwohnung erfolgen.


Zur Unterbringung stehen drei Übergangsheime in verschiedenen Stadtteilen zur Verfügung.

Aussiedler und Kontingentflüchtlinge werden nach der Zuweisung nur vorübergehend in Übergangsheimen untergebracht. Hier steht ein Übergangsheim zur Verfügung. In der Regel finden die Betroffenen oft nach kurzer Übergangszeit eine angemessene Privatwohnung.

 
Kontakt
Fachbereich Jugend und Soziales - Hilfen für Migranten
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2483

Ansprechpartner
Frau Valenta, Zimmer D.143, Telefon: 02331 207-3451

Öffnungszeiten
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.
Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.
Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Wir rufen Sie gerne zurück!