Unterbringung
Die Unterbringung zugewiesener Asylbewerber erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Asylverfahrengesetzes in der Regel in Übergangsheimen. Sobald die Asylberechtigung vorliegt und damit eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive besteht, kann ein Auszug in eine Privatwohnung erfolgen.
Zur Unterbringung stehen drei Übergangsheime in verschiedenen Stadtteilen zur Verfügung.
Aussiedler und Kontingentflüchtlinge werden nach der Zuweisung nur vorübergehend in Übergangsheimen untergebracht. Hier steht ein Übergangsheim zur Verfügung. In der Regel finden die Betroffenen oft nach kurzer Übergangszeit eine angemessene Privatwohnung.