Stadtpläne   Hagen A-Z   Suchen   Kontakt   Warenkorb   Anmelden
Leben in Hagen Tourismus Kultur & Bildung Wirtschaft Politik & Verwaltung Marktplatz


Fachbereich Jugend und Soziales

Ambulante flexible Erziehungshilfen

Die Repräsentanz unterschiedlicher Hilfearten und die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Fachlichkeiten ermöglichen eine bedarfsgerechte, passgenaue Hilfe.


Kontakt
Fachbereich Jugend und Soziales
Märkischer Ring 101, 58097 Hagen
Telefax: 02331 207-2417

Öffnungszeiten
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.
Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.
Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Wir rufen Sie gerne zurück!
 
Betreuungsweisungen/soziale Trainingskurse

Zielgruppe:
  • Straftäter

Zugang:
  • Nach Weisung durch das Gericht

Angebote:
  • Einzelberatung und soziale Gruppenarbeit für jugendliche und heranwachsende Straftäter

Ansprechpartner
  • Herr Schumacher, Zimmer: E.4, Telefon: 02331 207-4474
  • Frau Hafer-Gerlach, Zimmer: E.5, Telefon: 02331 207-4467
  • Frau Hüdepohl-Korthals, Zimmer 1.01,Telefon: 02331 207-4450
  • Frau Schwarze, Zimmer 1.06, Telefon 02331 207-4476

 
Heilpädagogische Hilfen

Zielgruppe:
  • Kinder/Jugendliche mit heilpäd. Förderbedarf/ Eltern mit Beratungsbedarf

Zugang:
  • Über Allgemeines Sozialen Dienst und Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Angebote:
  • Einzel- und Gruppenförderung/ Eltern- und Bezugspersonenberatung (mobil o. ambulant)

Ansprechpartner
  • Frau Sontowski, Zimmer: 1.10, Telefon: 02331 207-4453
  • Herr Rösnick, Zimmer: 1.09, Telefon: 02331 207-4452
  • Frau Mantei-Titze, Zimmer 1.11, Telefon 02331 207-4454
 
Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktregelung

Was heißt Täter-Opfer-Ausgleich?
Ein Konflikt oder eine Straftat ist mit vielen unangenehmen Folgen verbunden; körperliche und seelische Verletzungen, Ängste, Aggressionen, Schuldgefühle, Sachschäden u.v.m...

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung.

Mit der Unterstützung eines unparteiischen Vermittlers können die unmittelbar Beteiligten die Ursachen, Hintergründe und Folgen der Tat besprechen und eine Wiedergutmachung aushandeln.

Der Täter-Opfer-Ausgleich möchte für Geschädigte und Beschuldigte eine faire, gleichberechtigte Chancen bieten, den Konflikt zu bearbeiten und gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung zu finden.


Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.

Wann ist ein Ausgleich möglich?
Ein Ausgleich ist möglich,
  • wenn der oder die Beschuldigte die Verantwortung für die Straftat übernimmt und bereit ist, den Schaden wieder gut zu machen, und
  • wenn der oder die Geschädigte auf freiwilliger Basis mit einem Täter-Opfer-Ausgleich einverstanden ist.

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet Chancen für beide Seiten
Das Opfer kann
  • seine verletzten Gefühle und seine Ängste zum Ausdruck bringen
  • seine Vorstellungen und Wünsche zur Lösung des Konflikts äußern
  • gegebenenfalls direkt und unbürokratisch Schadenswiedergutmachung erhalten
  • dadurch ein zeit- und kostenaufwendiges Zivilgerichtsverfahren vermeiden

Der Täter bzw. die Täterin kann
  • die Hintergründe für sein/ihr Verhalten schildern und die Verantwortung dafür übernehmen
  • zeigen, dass er/sie die Gefühle des Opfers ernst nimmt und sich für sein Verhalten entschuldigen
  • den entstandenen Schaden nach seinen/ihren Möglichkeiten wieder gut machen
  • dadurch eine zusätzliche gerichtliche Bestrafung vermeiden bzw. Strafmilderung erwarten

Wie kann eine Wiedergutmachung aussehen?
Geschädigte/r und Beschuldigte/r handeln gemeinsam eine Wiedergutmachung aus, die in Form einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten wird. Entscheidend ist hierbei die Zufriedenheit beider Seiten.


Beispiele für Wiedergutmachungen:
  • Die geschädigte Person nimmt eine persönliche Entschuldigung des bzw. der Beschuldigten an
  • Der bzw. die Beschuldigte zahlt ein Schmerzensgeld an die geschädigte Person
  • Es erfolgt eine Wiedergutmachung bei Sachschäden (z.B. Bezahlung oder Reparatur des beschädigten Eigentums des Opfers)
  • die Beteiligten einigen sich auf eine symbolische Wiedergutmachung (z.B. ein Geschenk oder eine gemeinsame Aktivität)

Sie können sich als Interessierte direkt an uns wenden!

Konfliktbeteiligte - Geschädigte oder Beschuldigte - können sich direkt an unsere Fachstelle wenden, um weitere Informationen zu bekommen und einen Täter-Opfer-Ausgleich anzuregen.

Wir klären gerne mit Ihnen, ob ein solcher Ausgleich für Sie in Frage kommt und geben Auskunft über mögliche Verfahrensabläufe.

Auch wenn Ihr Konflikt (noch) nicht mit einer Strafanzeige verbunden ist, sind wir gerne als erste Ansprechpartner im Hinblick auf eine Konfliktbearbeitung für Sie da.


Wie verläuft ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Die Fachstelle erhält von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht, der Jugendgerichtshilfe, dem/der Rechtsanwalt/-anwältin, der Bewährungshilfe oder den Konfliktbeteiligten die Anregung bzw. den Auftrag, einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen.

Ein Vermittler führt getrennte Einzelgespräche mit Beschuldigten- und Geschädigtenseite, um ihre Sicht der Tat nachzuvollziehen, ihre Vorschläge zur Wiedergutmachung zu klären und sie auf das mögliche Ausgleichsgespräch vorzubereiten.

Wenn die Konfliktbeteiligten zu einer persönlichen Begegnung bereit sind, findet ein gemeinsames Ausgleichsgespräch im Beisein des Vermittlers statt. Es werden Hintergründe und Folgen der Tat besprochen und es kann eine Wiedergutmachung vereinbart werden.

Wenn ein Ausgleichsgespräch nicht gewünscht wird, kann auch eine Schadensregulierung über den Vermittler in Einzelgesprächen erfolgen.

Der Vermittler kontrolliert die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen.
Die Fachstelle informiert die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen.


Ansprechpartner
  • Herr Stieglitz, Zimmer: 1.03, Telefon: 02331 207-2891
  • Frau Holtemeyer-Stampoulis, Zimmer 1.04, Telefon 02331 207-4541

Broschüren