Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, haben gemäß § 35 a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall
- in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
- durch geeignete Pflegepersonen
- in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
geleistet.
Kontakt
Fachbereich Jugend und Soziales - Fachstelle für Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2069
- Herr Reiß (Gruppenleitung), Zimmer: A.220, Telefon: 02331 207-4286
Fachbereich Jugend und Soziales - Fachstelle für Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII
Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Telefax: 02331 207-2090
- Frau Paziener, Zimmer: 129, Telefon: 02331 207-2302
- Frau Lecking, Zimmer: 129, Telefon: 02331 207-2302
- Frau Maibaum, Zimmer: 126, Telefon: 02331 207-4289
- Herr Kuschmann, Zimmer: 124, Telefon: 02331 207-5690
- Frau Ziemer, Zimmer: 125, Telefon: 02331 207-2259
- Herr Zgorski (Verwaltung), Zimmer: 127, Telefon: 02331 207-2223