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Fachbereich Jugend und Soziales

Ausbildungsförderung
 
Wer hat einen Anspruch?

Schüler, denen die erforderlichen finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt und die Schulausbildung nicht anderweitig zur Verfügung stehen

 
Wie hoch ist die Leistung?

Die Leistung
  • richtet sich nach der Art der Ausbildungsstätte
  • ist in der Regel abhängig vom
  • Einkommen und Vermögen der Schülerin/des Schülers
  • Einkommen der Eltern und ggfs. des Ehegatten der Schülerin/des Schülers
 
Was ist zu tun, um Leistungen zu erhalten?

Der Antrag wird gestellt
  • von der Schülerin/vom Schüler
  • beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern
 
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Jugend und Soziales
Ausbildungsförderung
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2435

  • Buchstaben I - P:
    Frau Dembowski, Zimmer: D.306
    Telefon: 02331 207-3952
  • Buchstaben A, B, Q, R, S:
    Frau Ottinger, Zimmer: D.305
    Telefon: 02331 207-2853
  • Buchstaben C - H, T - Z:
    Frau Huvers, Zimmer D.304
    Telefon: 02331 207-2732
  • Frau Kandziora, Zimmer D.303, Telefon: 02331 207-3859

 
Öffnungszeiten
Montag08.30 - 12.00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag14.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.30 - 12.00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen