Wohngeld
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Das Wohngeldrecht wurde zum 1. Januar 2009 umfassend novelliert und sieht erhebliche Leistungsverbesserungen für die Wohngeldempfänger durch vier Komponenten vor:
• Zusammenfassung der bisherigen 4 Baualtersklassen auf Neubauniveau
• Erhöhung der Werte der Wohngeldtabellen um 8 %
• Erhöhung der Höchstbeträge für Miete und Belastung um 10 %
• Einführung einer Heizkostenkomponente von pauschal 50 Cent je Quadratmeter Wohn-Richtfläche und Monat (ab 01.01.2011 wieder entfallen)
Wohngeld gibt es in den Formen
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie über die unten stehenden Links.
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Fachbereich Jugend und Soziales - Wohngeld
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