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Fachbereich Jugend und Soziales

Versicherungsamt
 
Rentenanträge

Rentenanträge können für alle gesetzlichen Rentenversicherungsträger gestellt werden.

  • Eigene Versicherung und im Todesfall des Ehegatten oder der Eltern

  • Altersrente ab 60. Lebensjahr (weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind zu beachten!)

  • Altersrente für Frauen

  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit

  • Altersrente wegen Schwerbehinderung

  • Altersrente ab 63. Lebensjahr (weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind zu beachten!)

  • Altersrente für langjährig Versicherte

  • Altersrente ab 65. Lebensjahr (weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind zu beachten!)

  • Unabhängig vom Alter (weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind zu beachten!)

  • Neuanträge bzw. Weiterbewilligungen für Erwerbsminderungsrente

  • Erziehungsrente (nur bei Ehescheidungen ab 01.07.1977)

  • Hinterbliebenenrente und Ehegattensplitting ( aus der letzten Ehe)

  • Witwen-/Witwerrente an geschiedenen Ehegatten (nur bei Scheidungen bis 30.06.1977)

  • Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten (nur bei Auflösung der letzten Ehe durch Scheidung oder Tod)

  • Halbwaisenrente für Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres (bei Schul- oder Berufsausbildung ist eine Weiterzahlung bis zum 27. Lebensjahr möglich)

  • Vollwaisenrente
 
Sonstige Anträge

Sonstige Anträge können für alle gesetzlichen Rentenversicherungsträger gestellt werden.

  • Anträge auf Bewilligung von Renten aus dem Ausland

  • Renten nach dem Fremdrentengesetz für Vertriebene und Spätaussiedler

  • Anträge auf Kontenklärung

  • Anträge für den Versorgungsausgleich (erforderlich bei einer Scheidung)

  • Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten

  • Rehabilitationsanträge (z. B. Kuren, Umschulungen usw.)

  • Anträge auf Zahlung freiwilliger Beiträge

  • Anträge auf Pflichtversicherung für Selbständige

  • Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht

  • Beratung nach Sozialgesetzbuch(SGB VI)
  • z.B. Rentenantragstellung
  • Rentenbeginn
  • Nachzahlung freiwilliger Beiträge

  • Hilfe bei der Beschaffung fehlender Rentenversicherungsnachweise

  • Hilfe beim Ausfüllen der Antragsvordrucke

  • Aufnahme von Widersprüchen und Klagen

  • Akteneinsicht bei Rentenverfahren
 
Beratung und Kontakt
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.
Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.
Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Wir rufen Sie gerne zurück!

Die zuständige Stelle richtet sich nach dem Bezirk, in dem Sie wohnen:

Bezirk Mitte
Fachbereich Jugend und Soziales - Versicherungsamt
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2450
  • Buchstaben A - E: Frau Bald, Zimmer: D.352, Telefon: 02331 207-3749
  • Buchstaben F - K: Frau Greiner, Zimmer: D.314, Telefon: 02331 207-3737 (Mo., Di. jew. ganztägig, Mi. vormittags)
  • Buchstaben L - Z: Frau Wischnewski, Zimmer: D.353, Telefon: 02331 207-2695

Bezirk Boele, Vorhalle und Berchum
Fachbereich Jugend und Soziales - Versicherungsamt
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2450
  • Frau Stöcker, Zimmer: D.315, Telefon: 02331 207-2696 (Montag - Donnerstag)

Bezirk Hohenlimburg
Fachbereich Jugend und Soziales - Versicherungsamt
Vertretung Bezirk Eilpe, Dahl

Bezirk Eilpe, Dahl
Fachbereich Jugend und Soziales - Versicherungsamt
Eilper Str. 60, 58091 Hagen
Telefax: 02331 207-2093
  • Frau Frieske, Zimmer: 15, Telefon: 02331 207-3797 (vormittags)

Bezirk Haspe
Fachbereich Jugend und Soziales - Versicherungsamt
Preußerstr. 35, 58135 Hagen
Telefax: 02331 207-2092
  • Frau Schönherr, Zimmer: 7, Telefon: 02331 207-4324