Rentenanträge
Rentenanträge können für alle gesetzlichen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
- Eigene Versicherung und im Todesfall des Ehegatten oder der Eltern
- Altersrente ab 60. Lebensjahr (weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind zu beachten!)
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit
- Altersrente wegen Schwerbehinderung
- Altersrente ab 63. Lebensjahr (weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind zu beachten!)
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente ab 65. Lebensjahr (weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind zu beachten!)
- Unabhängig vom Alter (weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind zu beachten!)
- Neuanträge bzw. Weiterbewilligungen für Erwerbsminderungsrente
- Erziehungsrente (nur bei Ehescheidungen ab 01.07.1977)
- Hinterbliebenenrente und Ehegattensplitting ( aus der letzten Ehe)
- Witwen-/Witwerrente an geschiedenen Ehegatten (nur bei Scheidungen bis 30.06.1977)
Sonstige Anträge
Sonstige Anträge können für alle gesetzlichen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
- Anträge auf Bewilligung von Renten aus dem Ausland
- Renten nach dem Fremdrentengesetz für Vertriebene und Spätaussiedler
- Anträge auf Kontenklärung
- Anträge für den Versorgungsausgleich (erforderlich bei einer Scheidung)
- Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten
- Rehabilitationsanträge (z. B. Kuren, Umschulungen usw.)
- Anträge auf Zahlung freiwilliger Beiträge
- Anträge auf Pflichtversicherung für Selbständige
- Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht
- Beratung nach Sozialgesetzbuch(SGB VI)
- z.B. Rentenantragstellung
- Rentenbeginn
- Nachzahlung freiwilliger Beiträge
- Hilfe bei der Beschaffung fehlender Rentenversicherungsnachweise
- Hilfe beim Ausfüllen der Antragsvordrucke
- Aufnahme von Widersprüchen und Klagen
- Akteneinsicht bei Rentenverfahren
Beratung und Kontakt
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.
Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.
Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Wir rufen Sie gerne zurück!
Die zuständige Stelle richtet sich nach dem Bezirk, in dem Sie wohnen:
Bezirk Mitte
Fachbereich Jugend und Soziales - Versicherungsamt
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2450
- Buchstaben A - E: Frau Bald, Zimmer: D.352, Telefon: 02331 207-3749
- Buchstaben F - K: Frau Greiner, Zimmer: D.314, Telefon: 02331 207-3737 (Mo., Di. jew. ganztägig, Mi. vormittags)
- Buchstaben L - Z: Frau Wischnewski, Zimmer: D.353, Telefon: 02331 207-2695
Bezirk Boele, Vorhalle und Berchum
Fachbereich Jugend und Soziales - Versicherungsamt
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2450
- Frau Stöcker, Zimmer: D.315, Telefon: 02331 207-2696 (Montag - Donnerstag)
Bezirk Hohenlimburg
Fachbereich Jugend und Soziales - Versicherungsamt
Vertretung Bezirk Eilpe, Dahl
Bezirk Eilpe, Dahl
Fachbereich Jugend und Soziales - Versicherungsamt
Eilper Str. 60, 58091 Hagen
Telefax: 02331 207-2093
- Frau Frieske, Zimmer: 15, Telefon: 02331 207-3797 (vormittags)
Bezirk Haspe
Fachbereich Jugend und Soziales - Versicherungsamt
Preußerstr. 35, 58135 Hagen
Telefax: 02331 207-2092
- Frau Schönherr, Zimmer: 7, Telefon: 02331 207-4324